Beistandschaft - §§ 1712 ff BGB
Informationen zum Beistand
Der Beistand kann zwei Aufgaben übernehmen:
- Klärung der Vaterschaft
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beistandschaft kann auf eine der beiden Aufgaben beschränkt werden. Beistand ist das Jugendamt Erkelenz.
Die Beistandschaft wird eingerichtet auf einen schriftlichen Antrag und endet durch schriftliche Erklärung oder Volljährigkeit des Kindes. Antragsberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Beratung und Unterstützung
erhält
- die nichtverheiratete Mutter zur Klärung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes,
- die nichtverheiratete Mutter zur Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche,
- der allein sorgende Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes.

