Beurkundungen
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
- Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Die Unterhaltsverpflichtung für eine nichtverheiratete Mutter.
- Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.
Die Beurkundungen sind kostenfrei.

