Unterhalt - §§ 1601 ff BGB
Informationen zum Unterhalt
Alleinerziehende Elternteile und nichtverheiratete Mütter minderjähriger Kinder können bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche der Kinder beraten und unterstützt werden.
Die gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes kann im Rahmen einer Beistandschaft erfolgen.
Fragen zum Unterhalt
Alleinerziehende Elternteile und nichtverheiratete Mütter minderjähriger Kinder können bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche der Kinder beraten und unterstützt werden.
Die gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes kann im Rahmen einer Beistandschaft erfolgen.
Fragen zum Unterhalt
- Wer ist unterhaltspflichtig?
Verwandte in gerader Linie § 1601 BGB - Wer ist unterhaltsberechtigt?
Wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, vor allem minderjährige unverheiratete Kinder § 1602 BGB - Wonach richtet sich die Höhe des Unterhaltsanspruches?
Grundlage: Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB
zu berücksichtigen sind:
- Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen
- Alter des unterhaltsberechtigten Kindes
- Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen - Wie berechnet sich der Unterhalt?
Grundlage: Düsseldorfer Tabelle
- durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
abzüglich berufsbedingte Aufwendungen (pauschaliert 5%)
→ unterhaltsrelevantes Einkommen.
→ Eingruppierung in die entsprechende Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung des Alters des unterhaltsberechtigten Kindes
→ Anspruchshöhe nach Düsseldorfer Tabelle abzüglich halbes Kindergeld für ein erstes Kind gem. § 1612b BGB
→ Gegenüberstellung des dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug des errechneten Anspruchs noch zur Verfügung stehenden Einkommens mit dem Bedarfskontrollbetrag nach Düsseldorfer Tabelle.
Daraus ergibt sich:
→ Ist der Bedarfskontrollbetrag gewahrt, folgt daraus ein Unterhaltsbetrag in Höhe des Mindestunterhalts oder ein höherer Zahlbetrag.
→ Ist der Bedarfskontrollbetrag nicht gewahrt, erfolgt die Herabsetzung in niedrigere Einkommensgruppen und ggf. die Durchführung der Mangelfallberechnung. Daraus ergibt sich entweder ein Zahlbetrag, der geringer ist als der Mindestunterhalt oder es besteht im ungünstigsten Fall keine Leistungsfähigkeit. - Wie wird der Unterhaltsanspruch festgelegt?
- freiwillige Anerkennung durch Unterhaltspflichtigen
(Beurkundung kann bei jedem Jugendamt erfolgen)
- nicht freiwillige Anerkennung: Titulierung im gerichtlichen Verfahren - Wie erfolgt die Zahlung des Unterhalts?
- monatlich im Voraus gemäß § 1612 Abs. 1 BGB - Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Zahlungspflichtige ihrer Verpflichtung nicht nachkommen?
- Einleitung gerichtlicher Verfahren §§ 828 ff ZPO
- Lohnpfändung
- Taschenpfändung
- Sachpfändung - Welche Konsequenzen kann die Nichtzahlung des Unterhalts haben?
- Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach Strafprozessordnung (StPO) → Verurteilung ggf. Haftstrafe - Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bestehen, bis Unterhalt gezahlt wird?
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz durch die Unterhaltsvorschusskasse (Stadt Erkelenz, Sozialamt)
- Leistungen nach dem SGB II durch die Arbeitsgemeinschaft im Kreis Heinsberg (ARGE Erkelenz)
Reform des Unterhaltsrecht zum 01.01.2008 zum download (23,4 KB)
Beratung und Unterstützung
erhält
- die nichtverheiratete Mutter zur Klärung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes,
- die nichtverheiratete Mutter zur Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche,
- der allein sorgende Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes.

