Vormundschaften - §§ 1773 ff BGB
- Wer bekommt einen Vormund?
- ein minderjähriges Kind erhält einen Vormund, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind
- einer minderjährigen Mutter wird ein Vormund für die Vertretung des Kindes zur Seite gestellt - Wer kann Vormund werden?
- jeder geeignete Erwachsene
Da nicht immer ein geeigneter Erwachsener zur Verfügung steht,
- das Jugendamt → Amtsvormund - Worüber entscheidet der Vormund?
- über alle Angelegenheiten, die das Leben des Mündels grundsätzlich betreffen und von großer Wichtigkeit sind
Entscheidungen sollen mit dem Mündel abgesprochen werden
Das Vormundschaftsgericht ordnet die Vormundschaft von Amts wegen an.
Der Vormund übt die gesamte elterliche Sorge aus.

