Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sofern ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden soll, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen und die Eintragung ins Grundbuch veranlassen kann.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren.
Notwendige Unterlagen:
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit vollständiger Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücke, Straße und ggfls. Hausnummer)
- Bauzeichnungen in dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile
Gebühren:
Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Anzahl der Ausfertigungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung bzw. nach Anzahl und Art der zu bildenden Einheiten.
Ansprechpartner:
Hans-Adam Jansen
Zimmer 304
Telefon: 02431 / 85-315
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: hans-adam.jansen@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Die. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:30 Uhr |
Formulare:
keine

