Ablösung von Stellplätzen
Können die notwendigen Stellplätze z.B. aufgrund der besonderen Grundstücksverhältnisse nicht hergestellt werden, kann in bestimmten Fällen durch Zahlung eines Ablösebetrages an die Stadt Erkelenz auf diese Verpflichtung verzichtet werden.
Die Voraussetzungen und die Höhe des Ablösevertrages sind in der Landesbauordnung und der Stellplatzablösesatzung der Stadt Erkelenz geregelt.
Die eingegangenen Beträge werden für die Herstellung öffentlicher Stellplätze, zur Verbesserung der öffentlichen Personennahverkehrs oder zur Verbesserung des Fahrradverkehrs verwendet.
Notwendige Unterlagen:
- Formloser Antrag auf Ablösung von Stellplätzen einschließlich Stellplatznachweis und Angabe der Zahl der abzulösenden Stellplätze
Gebühren:
Keine, siehe aber oben
Ansprechpartner:
Hans-Adam Jansen
Zimmer 304
Telefon: 02431 / 85-315
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: hans-adam.jansen@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Die. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:30 Uhr |
Formulare:
keine

