Akteneinsicht Bauakten
Auf Anfrage können Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei berechtigtem Interesse mit Vollmacht des Eigentümers und Vorlage des Personalausweises Bauakten einsehen. Bei Bedarf können gebührenpflichtige Kopien angefertigt werden.
Es ist ratsam, vor Akteneinsicht telefonisch anzufragen, ob Bauakten für das entsprechende Grundstück vorhanden sind. Hierbei sind die Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück bzw. Name des Bauherrn) bereitzuhalten.
Bei Neubaumaßnahmen besteht für die betroffenen Nachbarn oder deren Rechtsvertreter nach vorheriger schriftlicher Anfrage grundsätzlich die Möglichkeit der Akteneinsicht.
Notwendige Unterlagen:
Keine (bzw. siehe oben)
Gebühren:
Für die Anfertigung von Kopien werden Gebühren erhoben, die sich nach Anzahl und Größe der zu fertigenden Kopien richten.
Ansprechpartner:
Frau Schwarz
Zimmer 318
Telefon: 02431 / 85-310
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: silvia.schwarz@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Die. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:30 Uhr |
Formulare:
Keine

