Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Das Auskunftsersuchen kann persönlich, telefonisch und auch schriftlich erfolgen.
Hierbei ist zu beachten, dass für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Gebühren erhoben werden (siehe auch Baulasten)
Notwendige Unterlagen:
- Formloser Antrag auf schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis mit Angabe der Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücke)
Gebühren:
Für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der nachgefragten Grundstücke und ob Baulasteintragungen vorliegen.
Ansprechpartner:
Hans-Adam Jansen (bei schriftlichen Auskünften)
Zimmer 304
Telefon: 02431 – 85315
Fax: 02431 – 85-307
E-Mail: hans-adam.jansen@erkelenz.de
Frau Schwarz (bei mündlichen oder telefonischen Auskünften)
Zimmer 318
Telefon: 02431 / 85-310
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: silvia.schwarz@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Die. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:30 Uhr |
Formulare:
keine

