Bußgeld (baurechtlich)
Wenn ein Tatbestand des § 84 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Wetfalen erfüllt ist, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 250.000 Euro verhängt werden. Hierbei wird ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Bauherren geahndet. Daher empfiehlt es sich immer, als Bauherr seine Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften ernst zu nehmen und sich im Bedarfsfall fachkundige Unterstützung zu holen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bauaufsichtsamtes beraten Sie gerne, damit Verstöße gegen das Baurecht vermieden werden und ein Bußgeldverfahren gar nicht eingeleitet werden muss.
Ansprechpartner:
Irmtrud Muckel-Jentgens
Zimmer: 305
Telefon: 02431 / 85-383
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: irmtrud.muckel-jentgens@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. bis Fr. | 8:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Die. | 8:00 Uhr – 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr – 16:30 Uhr |
Formulare:
keine

