Genehmigungsverfahren
Die Landesbauordnung unterscheidet drei Verfahren, wobei zwei Verfahren in ein Baugenehmigungsverfahren münden.
Es handelt sich dabei:
1. um das Vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW
2. um das normale Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BauO NRW
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für bauliche Anlagen und Gebäude, die im Gesetzestext eine näher bezeichnete Größe bzw. baurechtliche Zulässigkeit nicht überschreiten, welches dann gegebenenfalls ein genaueres Prüfungsverfahren nach sich ziehen würde.
Das Prüfungsverfahren innerhalb des § 68 BauO NRW ist sehr eingeschränkt, wohingegen das Prüfungsverfahren im § 63 BauO NRW ein umfassendes ist.
Dieses umfassende Prüfungsverfahren zieht in der Regel auch die Einbindung von Sachverständigen oder Sachverständigenstellen nach sich.
Als Stichwort seien hier nur das Brandschutzkonzept, Schallschutzgutachten oder immissionsrechtliche Beurteilungen erwähnt.
Weiter gibt es noch das Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW.
Dieses Verfahren kann nur angewandt werden für Wohngebäude und deren Nebenanlagen innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Hier findet überhaupt keine Prüfung im baurechtlichen Sinne durch die Baubehörde statt. Ausgenommen die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Notwendige Unterlagen:
Formgebundener Antrag des Landes NRW (siehe unten "Formulare").
Gebühren:
Für die Erteilung von Genehmigungen werden Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) erhoben. Bei Vorhaben innerhalb des Freistellungsverfahrens werden in der Regel keine Gebühren erhoben, wenn mit dem Bauvorhaben erst nach einer Ablauffrist von 4 Wochen begonnen wird.
Bei einem vorzeitigen Baubeginn wäre eine Mindestgebühr von 50,-- Euro zu entrichten.
Ansprechpartner:
Franz-Joachim Grafahrend
Zimmer 306
Telefon: 02431 / 85-313
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: joachim.grafahrend@erkelenz.de
Matthias Wallmeier
Zimmer 307
Telefon: 02431 / 85-312
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: matthias.wallmeier@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Die. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:30 Uhr |
Formulare:
- Bauantrag (vereinfachtes Genehmigungsverfahren)
- Bauantrag (normales Genehmigungsverfahren - Sonderbauvorhaben)
- Genehmigungsfreistellung
- Bauantrag Werbeanlage
- Abbruchantrag
- Anzeige Nutzungsänderung
- Anzeige Kleingarage
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Erhebungsvordruck für Baugenehmigung (Statistik)
- Erhebungsvordruck für Bauabgang (Statistik)

