Baubetriebshof
Amtsleiter: Norbert Banritzer
Telefon: 02431 / 85-294, E-Mail: norbert.banritzer@erkelenz.de
Ansprechpartner:
Karl-Heinz Schiffer, Leiter Baubetriebshof, Richard-Lucas-Str. 2, 41812 Erkelenz
Telefon: 02431/85-355, Telefax: 02431/85-9355
E-Mail: Karl-Heinz.Schiffers@erkelenz.de
Aufgabenbereiche des Baubetriebshofes der Stadt Erkelenz
| Grünflächenpflege | mehr |
| Friedhofsunterhaltung | mehr |
| Handwerkliche Dienste | mehr |
| Stadtreinigung | mehr |
| Winterdienst | mehr |
| Wertstoffannahme - Grünschnitt - Altpapier - Elektroschrott (kleinteiliger) - Eisenschrott |
mehr |
| Allgemeine Dienstleistungen | mehr |
| Zentrale Dienste | mehr |
Einsatzbereiche:
• Grün- und Parkanlagen
• Straßenbegleitgrün
• Sportplätze
• Kinderspiel- und Bolzplätze
• Kindergärten
• Schulen
• Gewässerunterhaltung im Einzugsbereich der Niers
• sonstige öffentliche Gebäude und Einrichtungen
Aufgaben:
• Neu- und Ersatzpflanzen von Bäumen und Sträuchern
• Baumschnitt und Fällarbeiten
• Rasenschnitt
• Mulchen von Extensivpflegeflächen
• Gehölzrückschnitt
• Herbstlaubbeseitigung
• Wildkräuterbekämpfung
• Reinigung der Grünanlagen
• Saisonale Bepflanzung von Schmuckbeetflächen, Blumenkübel etc.
• Pflege der wassergebundenen Wegeflächen
• Beseitigung des Abfalls aus Papierkörben und Anlagen
Leistungsumfang:
• 1.134.000 m² Rasen-Wiesenfläche einschließlich Sportrasen
• 776.000 m² Gehölzflächen und Sträucher
• 318.000 m² befestigte Flächen, z.B. wassergebundene Wege, Ascheplätze
• 25.000 m² Bodendeckerflächen
• 15.000 Stück Bäume
• 11.000 m² Rosenbeete
• 8.000 m Hecken
• 5.000 qm Sommerblumenflächen / Stauden
Einsatzbereiche:
• 20 Friedhöfe
• 14 Kriegsgräberanlagen
• 2 jüdische Friedhöfe
Aufgaben:
• Neu- und Ersatzbepflanzung von Bäumen und Sträuchern
• Baumschnitt und Fällarbeiten
• Rasenschnitt
• Gehölzrückschnitt
• Herbstlaubbeseitigung
• Wildkräuterbekämpfung
• Gehölzflächen lockern und säubern
• Reinigung der Haupt- und Nebenwege, Bürgersteige, sonstigen Verkehrsflächen
• Pflege der wassergebundenen Wegeflächen
• Entleeren der Abfallbehälter und Entsorgung des Abfalls getrennt nach kompostierbaren und nichtkompostierbaren Abfällen
• Abräumen der aufgegebenen Reihen- und Einzelwahlgräber
• Anlegen von neuen Grabstätten
• Winterdienst auf den Hauptwegen
Leistungsumfang:
• 48.500 m² Rasenflächen
• 47.600 m² Wege- und Platzflächen
• 27.800 m² Gehölzflächen
• 8.600 m Hecken
• 1.700 Stück Bäume
Einsatzbereich:
Straßen- und Wegeunterhaltung
Aufgaben:
• Kleinflächige Ausbesserung von bituminösen Flächen
• Beseitigung von Gefahrenstellen in plattierten und gepflasterten Bereichen
• Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
• Herstellung von gepflasterten oder plattierten Gehwegen
• Markierungsarbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen
Einsatzbereich:
Gebäudeunterhaltung
Aufgaben:
Ausführung von kleineren Baumaßnahmen und Instandsetzungsarbeiten, z.B.
• Maurerarbeiten
• Fliesenlegerarbeiten
• Maler- und Anstreicherarbeiten
• Schreinerarbeiten
• Schlosserarbeiten
• Sanitär- und Heizungsarbeiten
Grundsätzliches:
Die Stadt Erkelenz hat in ihrer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung die Reinigung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen. Ebenso obliegt die Reinigung der Fahrbahnen, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile, den angrenzenden Grundstückseigentümern. Mit der Reinigung dieser Straßen bzw. Straßenteile hat die Stadt ein Privatunternehmen beauftragt.
Aufgabenbereich des Baubetriebshofes:
• Durchführung der Straßen- und Gehwegreinigung entlang der städtischen Grundstücke entsprechend den Bestimmungen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz
• Reinigung der Marktflächen nach Markttagen/Kirmessen
• Entleerung von Papierkörben
• Saisonale Reinigungen, z.B. Herbstlaub
• Sonderreinigungen nach Veranstaltungen, z.B. Karneval
• Reinigung der Straßen im Rahmen der Gefahrenabwehr
Allgemeine Information zum Winterdienst in der Stadt Erkelenz
Grundsätzliches:
Fußgängerunfälle auf gefrorenen oder rutschigen Gehwegen führen häufig zu Zivilklagen. Daher muss besonders in der nasskalten Jahreszeit für ein sicheres Begehen der Gehwege gesorgt werden. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,5 m von Schnee und Eis freizuhalten.
Die Stadt Erkelenz hat in ihrer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung die Winterwartung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen.
Es gilt folgende Regel: „Erst räumen, dann streuen!“
Zusätzlich sollte der Weg mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Granulat oder auftauenden Materialien abgestreut werden.
Wann muss gestreut und Schnee beseitigt werden?
Was ist hierbei zu beachten?
In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialen bestreut werden. Salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf nicht auf ihnen gelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken der Anlieger dürfen nicht auf die Straße geschafft werden.
Rechtsgrundlage:
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz
Winterdienst des Baubetriebshofes der Stadt Erkelenz
Der Baubetriebshof der Stadt Erkelenz übernimmt den Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage auf den Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen Straßen und gefährlichen Stellen. Hierzu gehören insbesondere die Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Außerhalb der geschlossenen Ortslagen besteht eine Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen.
Im Rahmen der Organisation des Winterdienstes wurden die Straßen und Wege aus diesem Grunde in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt:
In der Dringlichkeitsstufe I muss der Winterdienst bis 07.00 Uhr abgeschlossen sein. Dieser Dringlichkeitsstufe sind alle Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr zugeordnet.
Auf den in der Dringlichkeitsstufe II eingestuften Verbindungsstraßen und Wohnsammelstraßen wird der Winterdienst im Anschluss durchgeführt.
In reinen Wohnstraßen führt die Stadt Erkelenz keinen Winterdienst durch.
Die Stadt Erkelenz hat zum 01.02.2007 an der Ferdinand-Clasen-Straße 100 eine zentrale Grün- und Wertstoffannahmestelle eingerichtet.
Dienstleistungen:
Kostenfreie Annahme des aus Erkelenzer Haushalten stammenden
• Grünschnitts bis zu einer Menge von 1 m³,
• kleinteiligen Elektroschrotts einschließlich Leuchtstoffröhren,
• Eisenschrotts,
• Altpapiers.
Es sind kostenpflichtig:
• Anlieferung von Grünschnitt ab einer Menge von 1 m³,
• Anlieferung von vorgenannten Wertstoffen, die im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit anfallen,
• Anlieferungen durch nicht berechtigte Personen.
Anlieferungsberechtigte:
• Grundstückseigentümer/in bzw.
• Einwohner der Stadt Erkelenz
Bei der Anlieferung sind auf Verlangen Personalausweis und Grundbesitzabgabenbescheid vorzulegen.
Öffnungszeiten:
• In der Zeit vom 01. März bis 30. November
- montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr
und
- samstags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
• In der Zeit vom 01. Dezember bis 28. Februar
- mittwochs, donnerstags und freitags von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr
und
- samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Kinderspiel- und Bolzplätze
Die Stadt Erkelenz unterhält 85 Spiel- und Bolzplätze im gesamten Stadtgebiet.
Aufgaben:
• Spielplatz- und Spielgerätekontrolle
Zur Sicherheit der Kinder und Jugendlichen findet einmal wöchentlich eine Sicht- und Funktionskontrolle an allen Geräten statt. Zusätzlich wird zweimal jährlich eine Generalinspektion durchgeführt. Diese umfasst eine grundlegende Überprüfung aller Spielplätze und Spieleinrichtungen insbesondere auch hinsichtlich eventuell verborgener Schäden (Rost- bzw. Faulstellen an unzugänglichen Stellen u.ä.).
• Wöchentliche Spielplatzreinigung
• Austausch von Spielsand
• Reparatur und Neuaufbau von Spielgeräten
Serviceleistungen für Dienststellen der Verwaltung.
Hierzu gehören
• Montage bzw. Aufbau von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen
• Personalsgestellung zur Unterstützung von städtischen Veranstaltungen
• Fahr- und Transportleistungen
Hierunter werden die Dienstleistungen verstanden, die zur Aufrechterhaltung des internen Dienstbetriebes erforderlich sind.
Hierzu gehören:
• Lagerverwaltung
• Platzwart
• Wartung der Arbeitsgeräte und des Fuhrpark
• Verwaltung

