Planungsamt
Amtsleiter: Manfred Orth
Telefon: 02431 / 85292, E-Mail: manfred.orth@erkelenz.de
Das Planungsamt Erkelenz bietet Informationen in den Aufgabenbereichen Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauleitplanung und Verkehrsentwicklungsplanung sowie Umsiedlungen infolge des Braunkohlentagebau Garzweiler II.
„Aufgabenbereiche des Planungsamtes“ (mehr)
Auskünfte über Bauleitpläne und Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne sowie sonstige städtebauliche Satzungen werden im Planungsamt erteilt. Ablichtungen der Bauleitpläne können auch telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.
| Adresse | Telefax | Öffnungszeiten |
| Stadt Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz | 02431/ 85-307 | Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:00 bis 16:30 Uhr |
| Ansprechpartner | Name | Telefon | Zimmer | |
| Amtsleitung | Herr Orth | -292 | 308 | manfred.orth@erkelenz.de |
| Einsichtnahme und Ablichtungen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne |
Frau Stark | -290 | 309 | planungsamt@erkelenz.de |
| Umsiedlung Braunkohlentagebau Garzweiler II |
Herr Schöbel | -305 | 314 | juergen.schoebel@erkelenz.de |
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| Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz | mehr | |||
| Bebauungspläne der Stadt Erkelenz - Übersicht | mehr | |||
| Bebauungspläne der Stadt Erkelenz - Auswahl | mehr | |||
| Aktuelle Planungen | mehr | |||
Aufgabenbereich des Planungsamtes (durch Anklicken gelangen Sie zu dem jeweiligen Aufgabenbereich)
Stadtplanung
Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan
Öffentlichkeitsbeteiligung
Verkehrsentwicklungsplanung
Umsiedlungen und Braunkohlenplan
Stadtplanung hat zur Aufgabe die Schaffung einer vorausschauenden Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grund und Boden innerhalb des Stadtgebietes, mit seinen Ortschaften und Siedlungsbereichen und beschäftigt sich in unterschiedlichen Planwerken mit der Lenkung der räumlichen sowie baulichen Entwicklung und der Nutzung der Flächen.
Räumliche Planung ist nur im Rahmen der allgemeinen Entwicklungsziele und auch der finanziellen Möglichkeiten der Stadt sinnvoll; dabei müssen die Bevölkerungsentwicklung, die wirtschaftliche Entwicklung, der Wohnungsbedarf, die notwendige Infrastruktur, die verkehrlichen Erfordernisse, die Umweltsituation sowie die naturräumlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Bei allen stadtplanerischen und städtebaulichen Aufgabenstellungen ist daher in einem Planungsprozess, neben der zwingenden Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien der Stadt Erkelenz und einer Beteiligung der von der Planung betroffenen Bürger, stets eine Abstimmung zwischen unterschiedlichen Fachdisziplinen notwendig.
Nach dem Baugesetzbuch stellt die Stadtplanung Bauleitpläne auf und lenkt damit die Nutzung des Bodens.
Bauleitplanung ist das zentrale Instrument zur Ermöglichung von Bauvorhaben, zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen und zur sinnvollen Ordnung von Art und Maß der baulichen Nutzung.
Die Gemeinden haben die Aufgabe, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen erfolgt nach den Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches, u. a. ist dort die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit verbindlich geregelt. (mehr)
Öffentlichkeit und Behörden sind in einem förmlichen Verfahren zu beteiligen. Alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange sind abwägend zu berücksichtigen.
Das bundesrechtliche Bauplanungsrecht, das Baugesetzbuch und die darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere die Baunutzungsverordnung, regeln als Instrument zur städtebaulichen Steuerung der Bodennutzung die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Boden.
Das landesrechtliche Bauordnungsrecht, die Bauordnung NRW, regelt das bauaufsichtliche Verfahren und bezieht sich im wesentlichen auf die Gefahrenabwehr.
Die Bauleitplanung ist Teil des bundesrechtlichen Bauplanungsrechtes. Zur städtebaulich orientierten Steuerung der Bodennutzungen regelt das Bauplanungsrecht die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben und ermächtigt die Gemeinden, die Zulässigkeit von Bauvorhaben und der damit zusammenhängenden Bodennutzungen durch eigenes Ortsrecht, z. B. Bebauungspläne, zu regeln.
Die Bauleitplanung umfasst zwei Stufen, die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung, die sich in unterschiedlicher Genauigkeit und Verbindlichkeit unterscheiden.

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Die Gemeinde hat das Recht und die Verpflichtung, Bauleitpläne nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
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Die Bauleitplanung ist darauf ausgerichtet, die Standorte und Modalitäten der zulässigen Bodennutzung zu steuern.
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Regelungsgegenstand der Bauleitplanung sind die baulichen und sonstigen Bodennutzungen, soweit sie städtebaulich relevant sind und aus am Allgemeinwohl orientierten städtebaulichen Gründen einer Regelung bedürfen.
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Es besteht kein Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen.
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Die Bauleitpläne sind den Zielen der übergeordneten Raumordnung anzupassen.
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Im Baugesetzbuch (BauGB) sind festgelegt,
- das Zustandekommen der Bauleitpläne
- die Grundlagen der Bauleitpläne und der Inhalt der Bauleitpläne.
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Die Bauleitpläne unterliegen dem Abwägungsgebot - bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
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Die Bürger sollen frühzeitig und umfassend am Planungsprozess beteiligt werden.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt die gegenwärtige oder beabsichtigte Bodennutzung in den Grundzügen dar, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, setzt in Teilgebieten der Gemeinde die mögliche Nutzung der Grundstücke exakt und verbindlich fest.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Nachfolgend sind beispielhaft für einen Teilbereich der Flächennutzungsplan und der hieraus entwickelte Bebauungsplan dargestellt.
Diese beiden Planarten, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sowie einige weitere Instrumente bilden die Rechtsgrundlage, nach der die Baugenehmigung für ein bauliches Vorhaben erteilt werden kann. (mehr)
Zusammen mit der Verkehrsentwicklungsplanung und Stadtentwicklungsplänen oder auch informellen Rahmenplänen für Teilräume der Stadt bilden die Bauleitpläne die Kerninhalte der Stadtplanung in Erkelenz.
Das Baugesetzbuch ermächtigt die Gemeinden zur Aufstellung von Bauleitplänen, dabei sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen miteinander in Einklang bringt sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.
Dabei sind der allgemeine Klimaschutz zu berücksichtigen sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Die räumliche Planung der Gemeinden hat die Ziele der Landes- und Regionalplanung, dargestellt im Landesentwicklungsprogramm NRW, Landesentwicklungsplan NRW und im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, zu beachten.
Der Regionalplan wird von der Bezirksplanungsbehörde für mehrere räumliche Teilabschnitte erarbeitet und vom Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln aufgestellt.
In diesem Plan werden die Ziele der Landesentwicklung, die in dem Landesentwicklungsplan enthalten sind, konkretisiert.
In dem Regionalplan wird z.B. die im Landesentwicklungsplan vorgenommene Abgrenzung des Siedlungs- und Freiraumes dargestellt, die für die Gemeinden den Rahmen der Siedlungsentwicklung bildet.
Jeder Bauleitplan, also Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, ist den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, stellt nach dem Baugesetzbuch in den Grundzügen die städtebauliche Ordnung und die allgemeine Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Flächennutzung bereits bebauter Gebiete wird im Flächennutzungsplan auch die auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigte Flächennutzung bisher unbebauter Flächen dargestellt.
Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen, Standorte für Einrichtungen der Infrastruktur usw. ausgewiesen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch in der Regel keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger, da er nicht als Satzung und damit bindendes Ortsrecht beschlossen wird.
Der Flächennutzungsplan stellt für die Stadt eine Rahmen setzende Selbstbindung dar.
Die Stadt Erkelenz hat für die Gesamtfläche des Stadtgebietes von ca. 117,4 qkm mit Beschluss des Rates der Stadt seit September 2001 einen neuen Flächennutzungsplan, der für einen Planungszeitraum von ca. 15 Jahren die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darstellt.
Seit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes haben sich für Teilbereiche der Stadt Grundlagen und Zielvorstellungen zur Stadtentwicklung geändert. Dies führte zu mehreren Änderungen des Flächennutzungsplanes in abgegrenzten Teilbereichen.(mehr)
Der Flächennutzungsplan enthält ein umfassendes, die sachbezogenen gemeindlichen Planungen integrierendes Bodennutzungskonzept, das auf Realisierung und Realisierbarkeit angelegt ist.
Der Flächennutzungsplan schafft kein verbindliches Bodennutzungsrecht, sondern bedarf der Umsetzung durch Bebauungspläne, die aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind.
Das städtebauliche Leitbild des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz basiert auf folgenden Zielen:
- Wahrung der polyzentrischen Siedlungsstruktur
- Wahrung und Ausbau der lokalen Wirtschaft
- Erhaltung der örtlichen Identität
- Vermeidung einer Zersiedlung der Landschaft
- Auslastung vorhandener Infrastruktur
- Schaffung einer Stadt der kurzen Wege
- Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsraum
Der Flächennutzungsplan und seine Begründung wird zu Jedermanns Einsicht im Planungsamt der Stadt bereitgehalten und über den Inhalt Auskunft erteilt. (mehr)
Der Bebauungsplan, der als verbindlicher Bauleitplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Der Bebauungsplan setzt für ein Teilgebiet der Gemeinde unter anderem durch Zeichnung und Text die Lage, die Art der Nutzung, z. B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, und das Maß der Nutzung, z. B. Geschosszahl, Grundflächen- und Geschossflächenzahl, und die überbaubare Grundstückfläche von Baugrundstücken rechtsverbindlich fest.
Die Möglichkeiten der Bestimmungen im Bebauungsplan sind in der Baunutzungsverordnung geregelt.
Der Bebauungsplan bestimmt die Lage, die Größe und Nutzung öffentlicher Flächen, z. B. für Verkehrswege, Grünanlagen, Sportplätze oder sonstige Einrichtungen der Infrastruktur und reserviert Flächen für sonstige Nutzungen.
Der Bebauungsplan gilt für alle Grundstücke in seinem räumlich exakt begrenzten Bereich, seinem Geltungsbereich.
Aus dem Plan kann somit z. B. abgelesen werden, welche Nutzungsart, z. B. Wohnen oder Gewerbe, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüber hinaus ist über die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche ersichtlich, wo gebaut werden darf.
Der Bebauungsplan wird als Satzung durch den Rat der Stadt beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich.
Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren oder Freistellungsverfahren. (mehr)
In der Stadt Erkelenz wurden durch den Rat bisher mehr als 300 Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen als Satzung erlassen. Einige noch überwiegend in der Realisierung befindliche Bebauungspläne, z. B. für Wohngebiete, stehen online zur Verfügung. (mehr)
Über die jeweiligen Geltungsbereiche der Bebauungspläne wird im Planungsamt der Stadt Auskunft erteilt. (mehr)
Der Bebauungsplan und seine Begründung wird zu Jedermanns Einsicht im Planungsamt bereitgehalten und über den Inhalt Auskunft erteilt. Eine Kopie des Bebauungsplanes kann im Planungsamt auch erworben werden.(mehr)
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Bereich der Bauleitplanung durch das Baugesetzbuch geregelt.
Hiernach unterscheidet man im Aufstellungsverfahren für die Bauleitpläne Flächennutzungsplan und Bebauungsplan in der Regel zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Nach dem ersten Beschluss des Rates oder Fachausschusses der Stadt in einer öffentlichen Sitzung zur Aufstellung des Bauleitplanes, dem Aufstellungsbeschluss, arbeitet das Planungsamt der Stadt den Entwurf des Bauleitplanes aus, oder legt dem politischen Gremium den Entwurf des Bauleitplanes bereits zum Aufstellungsbeschluss vor.
In diesem frühen Planungsstadium nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt in einem öffentlichen Beteiligungstermin eine Vorstellung und Erörterung der Planung.
In diesem Rahmen werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Der Öffentlichkeit ist hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Anregungen der Öffentlichkeit zur Planung werden dem Rat der Stadt zur abschließenden Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt.
Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, wenn der Bauleitplan für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird.
Dies erfolgt nach einem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt in einer öffentlichen Sitzung.
Ort und Zeit der so genannten „Offenlage“ werden im Amtsblatt der Stadt Erkelenz mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben. (mehr)
In der Zeit der Offenlage kann die Öffentlichkeit schriftlich oder mündlich Stellungnahmen abgeben.
Auch diese Stellungnahmen werden dem Rat der Stadt zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und abschließenden Beschlussfassung vorgelegt und damit in das weitere Beratungs- und Entscheidungsverfahren einbezogen.
Informationen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung sind im Planungsamt der Stadt erhältlich. (mehr)
Verkehrsentwicklungsplanung soll das gesamte Verkehrssystem der Gemeinde sowie die Schnittstellen zur Stadtplanung, zu Fachplanungen sowie zu übergeordneten Planungen behandeln.
Generalziel der Verkehrsentwicklungsplanung ist die Sicherung des für das Funktionieren der Stadt unerlässlichen Verkehrs bei möglichst geringen Nebenwirkungen.
Planungsziel ist das für den jeweiligen Verkehrszweck geeignete, stadtverträglichste Verkehrsmittel zum Einsatz zu bringen.
Verkehrsentwicklungsplanung und Flächennutzungsplanung stehen in einem engen Wirkungszusammenhang, denn Verkehr - Verkehrsaufkommen, Verkehrserzeugung, Verkehrsbeziehungen, ist eine Folge der auf Flächen und für die Standorte festgelegten Nutzungen und Funktionen.
Verkehrsentwicklungspläne beinhalten konzeptionelle und strategische Überlegungen zum Verkehr mit Lösungsvorschlägen und Maßnahmen für Einzelbereiche und Detailprobleme.
Die Stadt Erkelenz hat 1995 einen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aufgestellt, der einen mittel- bis langfristigen Handlungsrahmen für die Stadt zur Ausgestaltung des gesamten Verkehrssystems darstellt.
Er gibt damit die Leitlinie für die zukünftige Verkehrsentwicklung vor und beinhaltet ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur mittel- bis langfristigen Umsetzung für die Verkehrsarten
- Fuß- und Radverkehr
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Fließender Kraftfahrzeugverkehr
- Ruhender Kraftfahrzeugverkehr.
Die generellen Ziele des VEP Erkelenz lassen sich in drei Zielfelder zusammenfassen:
- Verkehrsvermeidung
- Umfeldverträgliche Verkehrsabwicklung
- Erhöhung der Mobilitätschancen.
Der Verkehrsentwicklungsplan 1995 der Stadt Erkelenz wurde zwischen 2005 und 2008 fortgeschrieben und ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept entwickelt, dass unter Zugrundelegung der bisher formulierten Ziele den heutigen und zukünftigen Anforderungen zur städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklung Rechnung trägt.
Schwerpunkte der Fortschreibung sind der fließende und ruhende Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fahrradverkehr, der in Erkelenz ein großes Entwicklungspotential aufweist. (mehr)
Informationen und Auskünfte zum Thema Verkehrsentwicklungsplanung sind im Planungsamt der Stadt erhältlich. (mehr)
Umsiedlungen und Braunkohlenplan
Das Stadtgebiet der Stadt Erkelenz ist Teil des Rheinischen Braunkohlenreviers und ist von dem Tagebau Garzweiler II betroffen. Landesplanerische Grundlage für den Bergbau ist der Braunkohlenplan, der in einem besonderen Verfahren vom Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln aufgestellt wird.
Der Braunkohlenplan Garzweiler II ist mit Erlass vom 31. März 1995 des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt worden.
Der Braunkohlentagebau Garzweiler II bezeichnet das Abbauvorhaben, welches die RWE Power AG ab dem Jahr 2006 an den vorhandenen Tagebau Garzweiler I anschließt.
Der Braunkohlenabbau macht im Gebiet Garzweiler II die Umsiedlung von insgesamt ca. 7.600 Menschen in 12 Ortschaften, davon ca. 5.100 Einwohner in 9 Ortschaften, auf Erkelenzer Stadtgebiet notwendig.
Für die vom Braunkohlentagebau betroffene Bevölkerung in den 9 Erkelenzer Ortschaften wird rd. 10 Jahre vor bergbaulicher Inanspruchnahme der Orte jeweils ein Umsiedlungsort für eine gemeinsame Umsiedlung auf dem verbleibenden Erkelenzer Stadtgebiet angeboten.
Die Planungen der Umsiedlungsorte und die Suche der Standorte erfolgt zusammen mit der vom Braunkohlentagebau betroffenen Bevölkerung. mehr
Nach dem Tagebauende im Jahre 2045 verbleibt aufgrund des Massendefizits durch den Abbau der Kohle und die Verkippung des Abraums im Tagebau ein Restloch von 28 qkm Größe mit einer maximalen Tiefe von 210 Metern.
Dies soll durch die Anlage eines Sees von 23 qkm mit rund 2 Mrd. cbm Volumen kompensiert werden, dessen Füllung bis in das Jahr 2085 andauern wird.
Das Konzept zur Wiedernutzbarmachung sieht vor, dass der östliche Teil des Abbaufeldes nach und nach überwiegend landwirtschaftlich rekultiviert wird, im westlichen Teil ist dagegen vorgesehen das Restloch als See zu rekultivieren.
Damit wird deutlich, dass Erkelenz den größten Anteil an Einschränkungen durch den Braunkohlentagebau trägt und erhebliche Veränderungen und Eingriffe in die Raumstruktur zu verkraften hat.
Künftig wird, auch wenn die Rekultivierungsmaßnahmen des Braunkohlenplans zum Tragen kommen, Garzweiler II das Gesicht der Stadt stark verändern.
Auf der ehemals mit Dörfer und Weiler besiedelten östlichen Stadtgebietsfläche entsteht landwirtschaftliche Nutzfläche, und da für mehr als die Hälfte des gesamten Abbaugebietes Abraum zur Verkippung fehlt, wird der so genannte Restsee ein Sechstel der Erkelenzer Stadtfläche einnehmen
Aufgrund des Voranschreitens des Tagebaus liegt dieser See im westlichen Bereich des Abbaugebietes und schneidet ein weiteres Sechstel des Stadtgebietes vom Zentralort Erkelenz-Mitte ab.
Damit ist aus heutiger Sicht unter Zugrundelegung einer auch zukünftig unverändert bestehenden Abbauplanung eine weitere Siedlungsentwicklung auf dieser rekultivierten Fläche im Osten erschwert.
Die Siedlungstätigkeit wird sich demnach innerhalb des Stadtgebietes nach Westen verlagern. Darüber hinaus lässt die derzeitige Planung zur Gestaltung der Ufer des Restsees befürchten, dass das Stadt zugewandte Ufer eine unattraktive Zone darstellt.
Bei Verwirklichung des im Braunkohlenplan vorgesehenen Tagebaus müssten folgende Erkelenzer Ortsteile umgesiedelt werden:
| vom Tagebau betroffene Orte | bergbauliche Inanspruchnahme |
| Pesch | 2009 |
| Borschemich | 2015 |
| Immerath | 2017 |
| Lützerath | 2019 |
| Keyenberg | 2023 |
| Kuckum | 2027 |
| Oberwestrich | 2027 |
| Unterwestrich | 2027 |
| Berverath | 2028 |
| Holzweiler | 2029 |
| verschiedene Hofanlagen | 2030/2039 |

Nähere Informationen zu Umsiedlungen und Garzweiler II auf der Startseite unter der Rubrik Umsiedlungen Garzweiler II. (mehr)
Übersicht Bebauungspläne und Satzungen
Die nachfolgend online angebotenen Übersichten über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Erkelenz dienen der Erstinformation. Es wird Auskunft erteilt, in welchen Ortslagen Bebauungspläne bzw. Satzungen der Stadt Erkelenz bestehen.
Erläuterung der Darstellungen in den Übersichtsplänen:
Gelb = Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
Blau = Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und Bebauungsplanänderungen
Grün = Geltungsbereich einer Innenbereichs-Satzung n. § 34 Abs. 4 BauGB
Rot = Geltungsbereich einer Außenbereichs-Satzung n. § 35 Abs. 6 BauGB
Für eine rechtsverbindliche Auskunft und mögliche Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung und deren Geltungsbereich wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner. (mehr)
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Übersicht Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Erkelenz |
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| Ortsteil | Übersicht PDF download | |
| Bellinghoven | Übersicht PDF | |
| Berverath | Übersicht PDF | |
| Borschemich | Übersicht PDF | |
| Borschemich - neu | Übersicht PDF | |
| Commerden | Übersicht PDF | |
| Erkelenz-Mitte Nord-Ost | Übersicht PDF | |
| Erkelenz-Mitte Nord-West | Übersicht PDF | |
| Erkelenz-Mitte Süd-Ost | Übersicht PDF | |
| Erkelenz-Mitte Süd-West | Übersicht PDF | |
| Etgenbusch | Übersicht PDF | |
| Genehen | Übersicht PDF | |
| Geneiken / Genfeld / Genhof | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Gerderath | Übersicht PDF | |
| Gerderhahn | Übersicht PDF | |
| Golkrath | Übersicht PDF | |
| Grambusch | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Granterath | Übersicht PDF | |
| Hetzerath | Übersicht PDF | |
| Holzweiler | Übersicht PDF | |
| Houverath | Übersicht PDF | |
| Hoven | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Immerath | Übersicht PDF | |
| Immerath - neu | Übersicht PDF | |
| Katzem | Übersicht PDF | |
| Kaulhausen | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Keyenberg | Übersicht PDF | |
| Kleinbouslar | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Kuckum | Übersicht PDF | |
| Kückhoven | Übersicht PDF | |
| Lövenich | Übersicht PDF | |
| Lützerath | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Matzerath | Übersicht PDF | |
| Mennekrath / Neuhaus | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Morrheide | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Oberwestrich | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Oerath | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Pesch | Übersicht PDF | |
| Scheidt | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Schwanenberg | Übersicht PDF | |
| Tenholt | Übersicht PDF | |
| Terheeg | kein Bebauungsplan/Satzung | |
| Unterwestrich | Übersicht PDF | |
| Venrath | Übersicht PDF | |
| Vossem | Übersicht PDF | |
| Wockerath | kein Bebauungsplan/Satzung | |
Die nachfolgend online angebotenen rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Erkelenz dienen der Erstinformation.
Es werden Bebauungspläne angeboten die sich derzeit in der Realisierungsphase befinden.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft und mögliche Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung und deren Geltungsbereich wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner. (mehr)
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Bebauungspläne der Stadt Erkelenz - Auswahl |
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| Ortsteil | Bezeichnung | Bebauungsplan PDF download |
| Erkelenz-Mitte | 02.3 „Oerather Mühlenfeld“ | |
| Erkelenz-Mitte | XIX/1 „Industrie- und Gewerbepark Commerden“ (GIPCO I) – 2. Änd. |
XIX/1 – 2. Änd. Blatt 1 download |
| Erkelenz-Mitte | XIX/2 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ (GIPCO II) | XIX/2 download |
| Erkelenz-Mitte | XIX/2 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“ (GIPCO II) – 1. Änd. | XIX/2 – 1. Änd. download |
| Gerderath | 0300.1/3 „Vossemer Straße“ | 0300.1/3 download |
| Kückhoven | 1000.2/1 „Am Dorf“ | 1000.2/1 download |
| Houverath | 0410.1 „Am Loher Acker“ | 0410.1 download |
| Matzerath | III/1A „Peter-Gehlen-Straße / Schwarzer Weg“ | III/1A download |
| Borschemich –neu | XXI „Umsiedlung Borschemich“ mit 1. bis 5. Änd. | XXI mit 1. bis 5. Änd. download |
| Immerath –neu | III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“ mit 1. bis. 7. Änd. | III mit 1. bis 7. Änd. download |
| Golkrath | 0400.3 "An der Heubahn" | 0400.3 download |
In der Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 02.02.2011 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erkelenz beschlossen. (mehr)

