Beiträge, Entgelte, Gebühren
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass diese Maßnahmen möglichst verursachergerecht refinanziert werden müssen. Daher erhebt die Stadt (Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften) für die Arbeiten des Tiefbauamtes folgende Gebühren:
Erschließungsbeiträge:
Diese entstehen, wenn die Stadt ein neues Wohngebiet erschließt. 90 % der für die neue Erschließung anfallenden Kosten können nach der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auf die Anlieger verteilt werden. Der Verteilungsschlüssel ist die erschlossene Fläche und die Bebaubarkeit (Geschossigkeit) des Grundstücks.
Seit 2001 bedient sich die Stadt für die Erschließung neuer Wohnstandorte der Grundstückstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE), die die Erschließungskosten in die Grundstückspreise einrechnet.
10 % (Hauptverkehrsstraße) bis 60 % (Anliegerstraße) der Erneuerungskosten werden nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach KAG (KAG = Kommunales Abgabengesetz) auf die Anlieger verteilt. Der Verteilungsschlüssel ist die erschlossene Fläche und die Bebaubarkeit (Geschossigkeit) des Grundstücks.
Kanalanschlussbeitrag:
Seit April 2004 werden keine einmaligen Kanalanschlussbeiträge mehr erhoben. Diese fielen parallel zu Erschließungsbeiträgen an (siehe Erschließungsbeiträge).
Kostenersatz für Haus- bzw. Grundstücksanschlüsse:
Diese entstehen für den im Privateigentum stehenden Leitungsstrang vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze des anzuschließenden Grundstücks, bzw. Hauses, sofern dies auf der Grundstücksgrenze steht. Die bei der Verlegung entstehenden Kosten hat der Anlieger grundsätzlich voll zu tragen. Um keine Ungerechtigkeiten bzgl. der Lage des öffentlichen Kanals entstehen zu lassen, sind die Kosten als Gebühren in der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz pauschaliert. Es gelten zurzeit folgende Sätze:
| 1. | unbefestigte Oberfläche, Mischsystem: 243,86 € pro Meter zwischen Grundstücksgrenze und Straßenmitte |
| 2. | befestigte Oberfläche, Mischsystem: 345,16 € pro Meter zwischen Grundstücksgrenze und Straßenmitte |
| 3. | unbefestigte Oberfläche, Trennsystem, gemeinsamer Graben: 375,17 € pro Meter zwischen Grundstücksgrenze und Straßenmitte |
| 4. | befestigte Oberfläche, Trennsystem, gemeinsamer Graben: 529,74 € pro Meter zwischen Grundstücksgrenze und Straßenmitte |
Abwassergebühren:
Die Abwassergebühren sind in der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz festgeschrieben. Es gelten zurzeit folgende Sätze:
| - | 1,95 Euro Schmutzwassergebühr je m³ Frischwasserverbrauch |
| - | 0,98 Euro Niederschlagswassergebühr je m² bebaute und befestigte Grundstücksflächen |
| - | Entleerung von geschlossenen Gruben (bei Einzelabrechnung): 18,41 Euro je m³ |
| - | Entleerung von privaten Kleinkläranlagen (bei Einzelabrechnung): 87,43 Euro je m³ |
Ohne Einzelabrechnung werden die Besitzer von privaten Entwässerungsanlagen mit den Schmutzwassergebühren (1,95 €/m³) veranlagt.

