Erlaubnispflichtige Maßnahmen § 9 Denkmalschutzgesetz
„ (1) Die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer
a) Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort bringen oder die bisherige Nutzung ändern will…..“
„ Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ….. ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen … (§ 26 Denkmalschutzgesetz)“
Ansprechpartnerin:
Ruth Ciré
Zimmer 303
Telefon: 02431 / 85-311
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: ruth.cire@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Die. | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:30 Uhr |
Formulare:
keine

