Stadtarchiv
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 16:30 Uhr
Kontaktperson
- Theo Görtz -
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
E-Mail
theo.goertz@erkelenz.de
Telefon
02431/85-208, -209
Telefax
02431/85332
Das Stadtarchiv
Einleitung
Das Stadtarchiv ist ein Mut machendes Zeichen, findet der Leiter des Rheinischen Archiv- und Museumsamtes in Pulheim, Dr. Norbert Kühn. Erkelenz ist eine historisch gewachsene Stadt, die auch den modernen Anforderungen Rechnung trägt. Getreu dem Slogan der Stadt „Tradition und Fortschritt“, betont auch Bürgermeister Peter Jansen, gehört ein Stadtarchiv dazu, damit die Wurzeln der Stadt und seiner Bewohner nicht in Vergessenheit geraten. Seit 2005 hat die Stadt Erkelenz nun ein modernes, gut durchdachtes Archiv, losgelöst von der Verwaltung in einem separaten Gebäude und dennoch alles kompakt zusammen stehend.
Ein gemütlicher Besucherbereich rundet das Gesamtbild ab.
Struktur und Aufgaben des Archivs
Möchten Sie etwas über die Geschichte der Stadt Erkelenz erfahren oder suchen Sie andere Informationen mit Bezug zur Stadt? Dann sind sie im Archiv bestens aufgehoben und werden sicher schnell fündig.
Das Stadtarchiv ist die Anlaufstelle bei Fragen zur Geschichte des Erkelenzer Landes. Im Archiv finden sich sowohl Materialien über das Erkelenzer Zeitgeschehen als auch Dokumente und Akten der Erkelenzer Stadtverwaltung. Das Archiv gliedert sich in das Historische Archiv – hier lagern u. a. Urkunden, Wappen, Fotos, Tonbänder sowie Nachlässe – und in das Verwaltungsarchiv. Dieses umfasst Akten der damaligen Kreisstadt Erkelenz und ab 1972 nach der kommunalen Neugliederung, Akten der Stadt Erkelenz. Auch die Bauakten des Erkelenzer Bauamtes sind im Stadtarchiv auffindbar.
Die Arbeit im Stadtarchiv
Die Mitarbeiter des Archivs erfassen jedes einzelne Stück, früher nur mit Findbüchern, heute zudem auch digital. Sie ordnen, pflegen und restaurieren, um altes Wissen zu erhalten. Wichtig ist, dass alles nach einem System abgelegt wird, damit es schnell wieder gefunden wird. Ansichtskarten der Stadt Erkelenz etwa werden zunächst eingescannt und deren digitales Abbild dann in einem Ordner zur Übersicht zusätzlich archiviert. Dies geschieht mit allen Archivalien, damit die Originale nur dann aus dem Archiv geholt werden müssen, wenn konkret nach ihnen gefragt wird. Anhand der Übersichtsordner, der so genannten Findbücher, kann so schon vorab gesehen werden, ab das Gesuchte überhaupt vorhanden ist. Umgekehrt funktioniert es auch, wenn dem Archiv Dinge angeboten werden.
Helfen Sie mit!
Die Mitarbeiter des Archivs sind immer auf der Suche. Falls Sie noch über alte Relikte wie Totenzettel, Festschriften, Münzen, Fotos, Plakate, Todesanzeigen oder Ansichtskarten verfügen – die Mitarbeiter des Stadtarchivs, insbesondere Stadtarchivar Theo Görtz, freuen sich immer sehr über historische Schätze.
Dokument des Monats
Hier finden Sie interessante historische Dokument mit Bezug zum jeweiligen Monat:
| Dokument des Monats November 2009: | download (1,89 MB) |
| Dokument des Monats Dezember 2009: | download (4,33 MB) |
| Dokument des Monats Januar 2010: | download (2,94 MB) |
| Dokument des Monats Februar 2010: | download (404 KB) |
| Dokument des Monats März 2010: | download (1,31 MB) |
| Dokument des Monats April 2010: | download (494 KB) |
| Dokument des Monats Mai 2010: | download (3,01 MB) |
| Dokument des Monats Juni 2010: | download (8,49 MB) |
| Dokument des Monats Juli 2010: | download (394 KB) |
Das Stadtarchiv Erkelenz sucht:
- Fotos, Zeitungsartikel und sonstige Dokumente zu Anton-Raky
- Fotos, Turnierhefte, Zeitungsausschnitte usw. vom Reit- und Fahrverein Erkelenz e.V.
Informationen bitte an:
Stadtarchiv Erkelenz
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Tel.: 02431/85208
Fax: 02431-859208
E-Mail: theo.goertz@erkelenz.de
Die Schriftenreihe der Stadt Erkelenz (mehr)
Beschreibung der Wappen
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Genehmigungspflicht für die Verwendung der Wappen
Wappen der Stadt Erkelenz
Die Verwendung des Wappens ist genehmigungspflichtig.
Auszug aus Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 14. April 2000, Paragraph 2 (4):
„Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Zustimmung des Rates. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Wappen ohne Zustimmung des Rates verwendet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € bei vorsätzlicher und bis zu 250,00 € bei fahrlässiger Zuwiderhandlung geahndet werden.“
Wappen des Kreises Heinsberg
Die Verwendung des Wappens bedarf der Genehmigung.des Kreises Heinsberg.
Wappen des ehemaligen Kreises Erkelenz sowie
der ehemaligen Gemeinden Gerderath, Kückhoven, Lövenich und Schwanenberg
Die Verwendung dieser Wappen ist nicht genehmigungspflichtig.








