Barrierefreiheit
Das "barrierefreie Internet" ist nicht erst seit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen Thema. Mit der Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes im Jahre 1994 um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" wurde der verfassungsmäßige Grundstein unter anderem für barrierefreie Internetauftritte gelegt: Das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verpflichtet u.a. die Städte, ihre Internet-Seiten diesen Erfordernissen anzupassen.
Vor dem Hintergrund dieses Gleichstellungsgedankens möchte die Stadt Erkelenz mit diesen Internet-Seiten nicht nur online Dienstleistungen anbieten, sondern auch Menschen mit einem Handikap das Lesen und den Zugriff auf diese Homepage "barrierefrei" ermöglichen.
Bei der Programmierung der Seiten wurde zum Beispiel auf sogenannte Flash-Elemente verzichtet, Bilder und Symbole haben einen Alternativtext erhalten und die Schriftgröße ist veränderbar.

