Bauantrag gem. § 69 BauO NRW
Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und Gebäuden muss in der Regel ein Bauantrag zur Prüfung dem Bauaufsichtsamt vorgelegt werden.
Hiervon ausgenommen sind lediglich Vorhaben, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen und deren Beurteilung gem. § 65 BauO NRW erfolgt oder die im Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NRW an die Behörden weiterzuleiten sind.
Letzteres trifft nur zu für Wohngebäude und deren Nebenanlagen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Notwendige Unterlagen:
Formgebundener Antrag gem.Vorgaben des Ministeriums NRW.
Zu berücksichtigen ist, dass jedes einzelne Bundesland unterschiedliche Antragsformulare besitzen kann (wichtig für Architekten und Bauherren aus anderen Bundesländern).
Gebühren:
Für das Bereitstellen der Bauantragsformulare werden bei der Stadt Erkelenz keine Gebühren erhoben.
Ansprechpartner:
Franz-Joachim Grafahrend
Zimmer 306
Telefon: 02431 / 85-313
Fax: 02431 / 85-9313
E-Mail: franz-joachim.grafahrend@erkelenz.de
Matthias Wallmeier
Zimmer 307
Telefon: 02431 / 85-312
Fax: 02431 / 85-9312
E-Mail: matthias.wallmeier@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Die. | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr |
Formulare:
- Bauantrag (vereinfachtes Genehmigungsverfahren)
- Bauantrag (normales Genehmigungsverfahren - Sonderbauvorhaben)
- Genehmigungsfreistellung
- Bauantrag Werbeanlage
- Abbruchantrag
- Anzeige Nutzungsänderung
- Anzeige Kleingarage
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Erhebungsvordruck für Baugenehmigung (Statistik)
- Erhebungsvordruck für Bauabgang (Statistik)

