Bauvoranfragen
Die Bauvoranfrage kann sich auch auf die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes beziehen.
Die Bauvoranfrage hat eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer von der zur Zeit 2 Jahren, mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die innerhalb eines Prüfungsverfahrens festgestellten Zulässigkeiten werden im Baugenehmigungsverfahren nicht noch einmal zusätzlich überprüft.
Notwendige Unterlagen:
Die Bauvoranfrage setzt einen formgebundenen Antrag sowie unter dem Kapitel „Bauantrag“ beschrieben voraus.
Gebühren:
Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach den Festsetzungen, die sich auf der allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung (AVwGebO NRW) ergeben.
Die Höhe der Gebühren errechnet sich darüber hinaus nach der Anzahl der Bauvorhaben und deren Art der Nutzung.
Entgegen der vollen Gebühr, die im Baugenehmigungsverfahren zu erheben ist, beträgt diese hier nur 60 % dieser Summe, wobei die Hälfte in dem Fall, dass es zu einem Baugenehmigungsverfahren kommt, wieder auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet wird.
Ansprechpartner:
Franz-Joachim Grafahrend
Zimmer 306
Telefon: 02431 / 85-313
Fax: 02431 / 85-9313
E-Mail: franz-joachim.grafahrend@erkelenz.de
Matthias Wallmeier
Zimmer 307
Telefon: 02431 / 85-312
Fax: 02431 / 85-9312
E-Mail: matthias.wallmeier@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08.00 – 12.00 Uhr |
| Die. | 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr |
Formulare:
Beantragungen müssen über formgebundene Anträge und die entsprechenden, den Vorgaben der Bauprüfverordnung einzureichenden Unterlagen vorgelegt werden.

