Genehmigungsverfahren
Die Landesbauordnung unterscheidet drei Verfahren, wobei zwei Verfahren in ein Baugenehmigungsverfahren münden.
Es handelt sich dabei:
1. um das Vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW
2. um das normale Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BauO NRW
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für bauliche Anlagen und Gebäude, die im Gesetzestext eine näher bezeichnete Größe bzw. baurechtliche Zulässigkeit nicht überschreiten, welches dann gegebenenfalls ein genaueres Prüfungsverfahren nach sich ziehen würde.
Das Prüfungsverfahren innerhalb des § 68 BauO NRW ist sehr eingeschränkt, wohingegen das Prüfungsverfahren im § 63 BauO NRW ein umfassendes ist.
Dieses umfassende Prüfungsverfahren zieht in der Regel auch die Einbindung von Sachverständigen oder Sachverständigenstellen nach sich.
Als Stichwort seien hier nur das Brandschutzkonzept, Schallschutzgutachten oder immissionsrechtliche Beurteilungen erwähnt.
Weiter gibt es noch das Freistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW.
Dieses Verfahren kann nur angewandt werden für Wohngebäude und deren Nebenanlagen innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Hier findet überhaupt keine Prüfung im baurechtlichen Sinne durch die Baubehörde statt. Ausgenommen die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Notwendige Unterlagen:
Werden vom Architekten und ggfls. Fachingenieuren erstellt.
Gebühren:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) und hängt letztendlich von der Größe und/oder der Art des Vorhabens ab. Bei Vorhaben innerhalb des Freistellungsverfahrens werden in der Regel keine Gebühren erhoben, wenn mit dem Bauvorhaben erst nach einer Ablauffrist von 4 Wochen begonnen wird.
Bei einem vorzeitigen Baubeginn wäre eine Mindestgebühr von 50,-- Euro zu entrichten.
Formulare:
Beantragungen müssen über formgebundene Anträge und die entsprechenden, den Vorgaben der Bauprüfverordnung einzureichenden Unterlagen vorgelegt werden.
Ansprechpartner:
Franz-Joachim Grafahrend
Zimmer 306
Telefon: 02431 / 85-313
Fax: 02431 / 85-9313
E-Mail: franz-joachim.grafahrend@erkelenz.de
Matthias Wallmeier
Zimmer 307
Telefon: 02431 / 85-312
Fax: 02431 / 85-9312
E-Mail: matthias.wallmeier@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08.00 – 12.00 Uhr |
| Die. | 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr |
Formulare:
Alle drei Formen der Beantragung bzw. der Freistellung müssen über formgebundene Anträge und die entsprechend den Vorgaben der Bauprüfverordnung einzureichenden Unterlagen vorgelegt werden.

