Nutzungsänderungen
Eine Nutzungsänderung ist eine Form der Baugenehmigung, die einen Bauantrag gem. § 63 BauO NRW voraussetzt.
Die Notwendigkeit des Verfahrens innerhalb des Genehmigungskomplexes hängt von der Relevanz der Nutzungsänderung ab und deren mögliche Auswirkungen auf Gebäude und Umwelt.
Somit ist es verständlich, dass kleinere Änderungen einer Nutzung z. B. von Kleingewerbe A in Kleingewerbe B innerhalb eines Gebäudes einen wesentlich geringeren Prüfungsaufwand nach sich ziehen als solche Nutzungsänderungen, die eine schädliche Auswirkung befürchten lassen.
Notwendige Unterlagen:
1. Formgebundener Antrag siehe Punkt Bauantrag
2. Erweiterte Betriebsbeschreibungen und Fachgutachten
Gebühren:
siehe Bauantrag
Ansprechpartner:
Franz-Joachim Grafahrend
Zimmer 306
Telefon: 02431 / 85-313
Fax: 02431 / 85-9313
E-Mail: franz-joachim.grafahrend@erkelenz.de
Matthias Wallmeier
Zimmer 307
Telefon: 02431 – 85 312
Fax: 02431 – 859312
E-Mail: matthias.wallmeier@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08.00 – 12.00 Uhr |
| Die. | 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr |
Formulare:
Beantragungen müssen über formgebundene Anträge und die entsprechenden, den Vorgaben der Bauprüfverordnung einzureichenden Unterlagen vorgelegt werden.

