Ordnungsbehördliches Verfahren
Die Bauaufsichtsbehörde ist als sog. Sonderordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr in Bezug auf bauliche Anlagen zuständig. Bei einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (baurechtswidrige Zustände) wird ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet.
In diesem Verfahren wird der Sachverhalt zunächst aufgeklärt, wobei Sie die Gelegenheit haben, Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Im Anschluss daran wird eine Entscheidung getroffen, welche erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu treffen sind, damit der Missstand behoben und der ordnungsgemäße Zustand hergestellt wird.
In besonderen Gefahrenlagen kann auch sofort, ohne vorherige Anhörung, eine Ordnungsverfügung erlassen werden.
Ansprechpartner:
Irmtrud Muckel-Jentgens
Zimmer: 305
Telefon: 02431 / 85-383
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: irmtrud.muckel-jentgens@erkelenz.de
Hans-Adam Jansen
Zimmer: 304
Telefon: 02431 / 85-315
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: hans-adam.jansen@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. bis Fr. | 8:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Die. | 8:00 Uhr - 12:00 Uhr u. 14.00 Uhr – 16:30 Uhr |

