Teilung von Grundstücken
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
In Fragen der Grundstücksteilung sollten Sie sich vor Einreichung des Antrages durch öffentlich-bestellte Vermessungsingenieure beraten lassen.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf besonderem (amtlich vorgeschriebenen) Vordruck in zweifacher Ausfertigung
- Aktueller Lageplan in dreifacher Ausfertigung mit den erforderlichen Angaben und Darstellungen
Der Lageplan muss von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur oder vom Vermessungs- und Katasteramt gefertigt sein. -
Bauzeichnungen, soweit zur Beurteilung erforderlich
Gebühren:
Für die Teilungsgenehmigung werden Gebühren erhoben, die sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) richten.
Die Höhe der Gebühren richten sich insbesondere nach der Anzahl und der Art der Bebauung der zu teilenden bebauten Grundstücke.
Ansprechpartner:
Hans-Adam Jansen
Zimmer 304
Telefon: 02431 / 85-315
Fax: 02431 / 85-9315
E-Mail: hans-adam.jansen@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Die. | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr |
Formulare:
Antrag auf Grundstücksteilung/Negativzeugnis

