Bescheinigung für steuerliche Zwecke - § 40
„Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden von der Unteren Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband ausgestellt. Sie dürfen nur erteilt werden, wenn das Denkmal in die Denkmalliste eingetragen ist oder gemäß § 4 Abs. 1 und 2 als vorläufig eingetragen gilt.“
Ansprechpartnerin:
Ruth Ciré
Zimmer 303
Telefon: 02431 / 85-311
Fax: 02431 / 85-307
E-Mail: ruth.cire@erkelenz.de
Öffnungszeiten:
| Mo. – Fr. | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Die. | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr |
Formulare:
keine

