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Kein Versand mehr von Lohnsteuerkarten Lohnsteuerkarte wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird durch das elektronische System "ElsterLohn II" ersetzt. Das bedeutet für Sie: ab 2011 werden keine Steuerkarten mehr ausgestellt und ab sofort entfällt der automatische Versand von Steuerkarten. Künftig können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen. Hierzu benötigen sie lediglich die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum ihrer Beschäftigten. Die Daten werden beim Bundeszentralamt für Steuern in der Datenbank ELStAM (Elektronische Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale) verwaltet. Da die Datenbank erst ab dem Jahr 2012 in vollem Umfang zur Verfügung stehen wird, erfolgt die Einführung des elektronischen Verfahrens stufenweise. Deshalb sind einige Übergangsregelungen zu beachten. Die Lohnsteuerkarte behält ihre Gültigkeit bis Ende 2011. Dies bezieht sich grundsätzlich auch auf die eingetragenen Freibeträge. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen die Steuerkarte am Jahresende nicht vernichten und müssen sie noch ein weiteres Jahr aufbewahren. Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt seine Karte wie gehabt mit - auch in 2011. Bis zum Jahresende kann im Bürgerbüro eine Lohnsteuerkarte für 2010 beantragt werden. Änderungen und Eintragungen, die das Jahr 2010 betreffen, werden bis 30. Dezember 2010 durch das Bürgerbüro vorgenommen.
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