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Nach dem Meldegesetz ist eine Abmeldung nicht erforderlich, wenn Sie eine neue Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Wenn Sie ins Ausland verziehen oder Ihre Nebenwohnung aufgeben sind Sie aber weiterhin verpflichtet sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.
Benötigte Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass - Familienstammbuch - Sie können die Abmeldung Ihrer Wohnung auch schriftlich vornehmen. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie dazu ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular an die Meldebehörde senden.
Formulare und Merkblätter zum Download:
Abmeldung Wohnung.pdf
Merkblatt Abmeldung Wohnung.pdf
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