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Benötigte Unterlagen: a) Bei Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien: - Urschrift, die von einer Behörde ausgestellt wurde und zu beglaubigende Abschrift - Urschrift anderer Stellen, wenn die zu beglaubigende Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird b) Bei Beglaubigungen von Unterschriften: - persönliches Erscheinen - Personalausweis oder Reisepass - Schriftstück auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist (nur Schriftstücke zur Vorlage bei einer Behörde, sonst Notar) Hinweis: Personenstandsurkunden werden nur für Rentenzwecke beglaubigt.
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