An- und Verkauf von Grundstücken
Oftmals ist dies der Fall im Zuge von Straßenausbauarbeiten. Erworben werden sowohl Flächen, die bereits als öffentliche Straße genutzt werden, als auch Flächen, die bisher privat genutzt werden (z. B. Anlegung eines Kreisverkehrs oder die Fläche ist in einem Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen).
Des Weiteren erfolgt der Ankauf von Wald- oder Ackerparzellen oder sonstigen bebauten oder unbebauten Grundstücken.
Ebenso wie der Erwerb ist zur Erfüllung städtischer Aufgaben häufig auch der Verkauf von Grundstücken durchzuführen. Dies können z. B. nach einem Ausbau nicht mehr benötigte Straßenflächen sein, aber auch Ackerparzellen oder sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke.
In allen Vorgängen umfasst die Tätigkeit die Vorbereitung mit Verhandlungen und der Ausarbeitung der Vertragskonditionen und die Abwicklung mit der notariellen Beurkundung, ggf. Vermessung, Überwachung der Kaufpreiszahlung, Grundbuchumschreibung etc.

