Anlieger- und Erschließungsbeiträge
Kostenersätze für Haus- und Grundstücksanschlüsse werden gemäß der Anlage 1 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz - vom 19.03.2004 erhoben.
Zu den Satzungen, die Grundlage für die Erhebung der o.g. Beiträge sind, gelangen Sie hier:
Erschließungsbeitragssatzung
Entwässerungssatzung
Anliegerbescheinigungen
Anliegerbescheinigungen werden vor allem von Kreditinstituten verlangt. Die Gemeinde bestätigt darin, dass die Erschließungskosten nach BauGB erhoben und gezahlt sind und somit auf dem zur Beleihung anstehenden Grundstück keine öffentliche Last ruht.
Bodenrichtwerte
Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg
www.gutachterausschuss.nrw.de/HS/gutacht.htm

