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Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller die in der Straßenverkehrsordnung(StVO) genannten Ausnahmen genehmigen (§ 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b, 5, 5b, 7 und 11 StVO). Ansprechpartnerin: Frau Henßen, Tel.: 02431/ 85-338 Stefanie.Henssen@Erkelenz.de
Gebühren: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( zwischen 10,20 Euro und 767,-- Euro ).
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