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Außerhalb des 31.12. und des 1.1. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie II nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann eine Genehmigung nur für ein Feuerwerk im Stadtgebiet Erkelenz erteilt werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörper der Kategorie II erfolgt nur bei Vorlage der Ausnahmegenehmigung. Ansprechpartner: Wolfgang Linkens Recht- und Ordnungsamt, Zimmer 37 Tel.: 02431 / 85-221
Benötigte Unterlagen: Formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben: - Wer brennt ab? (Personalien des Antragstellers) - Wo soll abgebrannt werden (Flur, Flurstücknummer)? - Wann soll abgebrannt werden? - Anlass des Feuerwerks (nur besondere Anlässe wie Hochzeit, Goldhochzeit, Vereinsjubiläum)? Nachweis ist zu erbringen.
Gebühren: 15,00 Euro
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