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Wollen Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gaststätte eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse. Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei, unter Umständen drei Genehmigungen: Eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und Die erweiterte Gaststättenerlaubnis und die eventuelle baurechtliche Genehmigung müssen Sie nur einmalig beantragen, die Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich. Eine Vorsprache ist erforderlich. Stellen Sie wiederholt einen Antrag? Dann können Sie sich von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen. Rechtliche Voraussetzungen: § 2 Gaststättengesetz (GastG Ansprechpartner: Frau Krämer, Tel.: 02431 / 85-175 Frau Glasovac, Tel.: 02431 / 85-284
Benötigte Unterlagen: - gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung - Formloser schriftlicher Antrag mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss die genauen Angaben über die Abmessungen der geplanten Außengastronomie und die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Fläche beinhalten. - eventuell eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie sich bei der Antragstellung vertreten lassen.
Gebühren: Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt.
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