Gaststätten - Außengastronomie auf Privatgrundstück
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Als Betreiberin oder Betreiber einer Gaststätte möchten Sie auf einem Privatgrundstück eine Außengastronomie einrichten. Dazu muss Ihre Gaststättenerlaubnis erweitert werden. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Rechtliche Voraussetzungen: § 2 Gaststättengesetz (GastG)
Ansprechpartner: Frau Krämer, Tel.: 02431 / 85-175 Frau Glasovac, Tel.: 02431 / 85-284
Gebühren: Die Gebühren werden im Einzelfall berechnet.