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Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung. Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden. Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätetestens drei Wochen vor der Veranstaltung ein. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an. Ansprechpartner: Frau Krämer, Tel.: 02431 / 85-175 Frau Glasovac, Tel.: 02431 / 85-284
Benötigte Unterlagen: schriftlicher Antrag
Gebühren: Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Formulare und Merkblätter zum Download:
Antrag vorübergehende Gestattung Betrieb Gaststättengewerbe öffentl.pdf
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