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Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe aufgeben, so müssen Sie dies anzeigen. Eine Vorsprache zur Abmeldung Ihrer Gaststätte ist grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings muss bei der Abmeldung auch der bisherige Erlaubnisbescheid im Original zurück gegeben werden. Bitte denken Sie daran, wenn Sie Ihren Gaststättenbetrieb schriftlich abmelden. Rechtliche Voraussetzungen: § 14 Gewerbeordnung (GewO) Ansprechpartner: Frau Krämer, Tel.: 02431 / 85-175 Frau Glasovac, Tel.: 02431 / 85-284
Gebühren: Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei.
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