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Wenn Sie Ihre selbständigen Tätigkeit aufgeben oder Ihren Betriebssitz an einen Ort außerhalb von Erkelenz verlegen, müssen Sie dies anzeigen. Die Gewerbeabmeldung können Sie formlos schriftlich mitteilen. Eine Abmeldung kommt in Betracht, wenn Sie den Gewerbebetrieb vollständig einstellen. Wichtig ist hier das genaue Datum der Betriebsaufgabe, es muss in Ihrer Mitteilung enthalten sein. oder wenn Sie den Betriebssitz von Erkelenz an einen anderen Ort verlegen. In diesem Fall geben Sie in Ihrer Mitteilung bitte unbedingt die Nachfolgeadresse Ihres Betriebes an. Achten Sie darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Fügen Sie bitte, eine Kopie des bisherigen Gewerbeanmeldung bei. Eine Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich. Gewerbemeldungen können, sofern ihr Anlass nicht länger als 4 Wochen zurückliegt, schriftlich vorgenommen werden. Bei Gewerbeabmeldungen, wenn - eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes von Erkelenz verlegt wurde, - ein Teil der bisher angemeldeten Tätigkeit aufgegeben wurde, - der Gewerbegegenstand erweitert wurde und es sich dabei nicht um erlaubnispflichtige bzw. besondere Gewerbe (z. B. Gaststätten, Spielbetriebe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Internetcafe, Bordellbetriebe, Wettannahmen, Handwerk) handelt. Rechtliche Voraussetzungen: §14 Gewerbeordnung (GewO) Ansprechpartner: Frau Krämer, Tel.: 02431 / 85-175 Frau Glasovac, Tel.: 02431 / 85-284
Benötigte Unterlagen: - Personalausweis - Gewerbeanzeige soweit vorhanden - bei auswärtigem Wohnsitz und sofern kein Personalausweis vorgelegt wird: Anmeldebestätigung der für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldebehörde
Gebühren: Die Abmeldung ist gebührenfrei.
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