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Sie wollen ein Gewerbe anmelden, bei dem Gewerbetreibende eine juristische Person oder eine Personengesellschaft sein soll? Dann müssen Sie vorher diese Person oder die Personengesellschaft über einen Notar beim Handelsregister eintragen lassen. Rechtzeitig anmelden! Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als 1 Monat zurückliegen, muss ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als 12 Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Grundsätzlich ist eine Vorsprache des oder der Vertretungsberechtigten erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch Bevollmächtigte erfolgen. Vorzulegen sind dann eine Vollmacht und zusätzlich die Ausweisdokumente der oder des Bevollmächtigten und der vertretenen Person. Rechtliche Voraussetzungen: § 14 Gewerbeordnung (GewO) Ansprechpartner: Frau Krämer, Tel.: 02431 / 85-175 Frau Glasovac, Tel.: 02431 / 85-284
Benötigte Unterlagen: - persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen - Personalausweis oder Personalausweise der antragstellenden Person oder Personen - Aufenthaltsbescheinigung bei Ausländerinnen oder Ausländern eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen - Auszug aus dem Handelsregister (oder Notarvertrag) bei Personengesellschaften, wie etwa oHG, KG oder eingetragener Kaufmann: HR-A. Bei Kapitalgesellschaften wie etwa AG oder GmbH: HR-B. Das Handelsregister wird geführt im: Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach, Tel.: 02166/276 - 0
Gebühren: 20,00 Euro Die Gebühr müssen Sie bar bezahlen.
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