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Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, dann müssen Sie das Gewerbe ummelden. Es gibt aber noch weitere Fälle für die Notwendigkeit einer Ummeldung. Wann ist eine Ummeldung erforderlich ? Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Erkelenz. Beim Wegzug aus Erkelenz müssen Sie das Gewerbe hier abmelden und am neuen Betriebssitz wieder anmelden. Bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen. Das heißt also, wenn Sie Handel mit Waren oder Leistungen betrieben wollen, die über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt sind. In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen: Namensänderungen oder Umfirmierungen Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Rechtzeitig ummelden! Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Änderung der Tätigkeit oder der Änderung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers ummelden. Sollte die Änderung der Tätigkeit länger als 1 Monat zurückliegen, muss ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt der Beginn oder die Änderung der Tätigkeit mehr als 12 Monate zurück, ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich. Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen. Rechtliche Voraussetzungen: §14 Gewerbeordnung (GewO NW) und die oben genannten Rechtsvorschriften Ansprechpartner: Frau Krämer, Tel.: 02431 / 85-175 Frau Glasovac, Tel.: 02431 / 85-284
Benötigte Unterlagen: - Personalausweis - Aufenthaltsbescheinigung bei Ausländerinnen und Ausländern eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen. - Anmeldebescheinigung sofern Sie nicht in Erkelenz wohnen. - Auzug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag; bei juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind - Gesellschaftervertrag vom Notar beglaubigt. -Original oder beglaubigte Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken - Original oder beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder Konzession zum Beispiel für Maklerinnen, Makler, Pfandleiherinnen, Pfandleiher, Gaststätten-, Spielhallen-, Spielautomatengewerbe, Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe, Güterkraftverkehrsgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, Taxigewerbe und gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung sowie bei sonstigen erlaubnispflichtigen oder eintragungspflichtigen Gewerbearten.
Gebühren: Bei gesetzlich vorgeschriebenen Gewerbemeldungen beträgt die Verwaltungsgebühr 20,00 Euro. Sonstige Gewerbemeldungen sind gebührenfrei. Die Gebühr müssen Sie bar entrichten.
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