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Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen möchten, benötigen Sie hierzu eine besondere Erlaubnis. Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Rechtliche Voraussetzungen: §33 i Gewerbeordnung (GewO NW) Ansprechpartner: Rechts- und Ordnungsamt (Gewerbemeldestelle): Frau Krämer, Tel.: 02431 / 85-175 Frau Glasovac, Tel.: 02431 / 85-284
Benötigte Unterlagen: - gültige Baugenehmigung und Schlussabnahme des Gebäudes. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. - Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. - Führungszeugnis - Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Personalausweis oder Nationalpass bei juristischen Personen: - zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung. Antrag durch eine juristische Person Stellen Sie als juristische Person den Antrag, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person, mit Ausnahme des Führungszeugnisses, als auch für die vertretungsberechtigten Personen bei der Antragstellung vorlegen. Dies sind Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende. Das gleiche gilt für Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
Gebühren: Die Gebühren werden im Einzelfall berechnet. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.
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