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Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Ansprechpartnerin: Frau Henßen, Tel.: 02431/ 85-338 Stefanie.Henssen@Erkelenz.de
Benötigte Unterlagen: Vordruck (Anlage), Freistellungserklärung
Gebühren: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (zwischen 10,20 Euro und 2.301,-- Euro).
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