Personenstandsurkunden
Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese persönlich im Standesamt abholen. Dazu müssen Sie sich jedoch mit einem Personalausweis, Reisespass oder anderen Ausweis mit Lichtbild ausweisen.
Urkunden können wir nur für Personen ausstellen, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind. Sie können auch an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder), Geschwister und Ehegatten ausgehändigt werden.
Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person abholen, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises.
Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post oder Fax anfordern. Wir senden Ihnen die Urkunde mit einem Überweisungsträger in Höhe der zu zahlenden Gebühren zu.
Für die Benutzung der bei uns geführten Personenstandsregister sind folgende Fristen vorgesehen:
- Geburtenregister der letzten 110 Jahre
- Eheregister der letzten 80 Jahre sowie
- Sterberegister der letzten 30 Jahre.
Gebühren
10,00 Euro für die erste Urkunde, 5,00 Euro für jede weitere Urkunde
Begl. Archiv-Kopien aus Altregistern
Kopien aus Registern, die vor dem o. g. Zeitraum liegen (Geburten älter als 110 Jahre, Eheschließungen älter als 80 Jahre und Sterbefälle alter als 30 Jahre), werden vom Stadtarchiv ausgestellt. Diese können Sie schriftlich dort beantragen:
Stadtarchiv Erkelenz
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Tel.: 02431/85-208 oder -209

