Entwässerung

Die Stadt Erkelenz ist nach dem Landeswassergesetz abwasserbeseitigungspflichtig, d.h. sie ist für die ordnungsgemäße Sammlung, Ableitung und Behandlung des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers verantwortlich. Die dazu erforderlichen Aufgaben nimmt der Abwasserbetrieb Erkelenz wahr.
| Anlagen und Aufgaben | mehr |
| Information zur Abwasserbehandlung (pdf-Datei) | mehr |
| Information zur Rückstausicherung (pdf-Datei) | mehr |
| Information zur Versickerung (pdf-Datei) | mehr |
| Information zu den Hausanschlüssen (pdf-Datei) | mehr |
Formulare:
| Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung von Niederschlagswasser (pdf-Datei) | mehr |
| Antrag zur Herstellung eines Grundstücks- bzw. Hausanschlusses an die öffentliche Kanalisation (pdf-Datei) | mehr |
| Antrag Außenwasserzähler / Regenwassernutzungsanlage (pdf-Datei) | mehr |
| Entwässerungssatzung (pdf-Datei) | mehr |

