Gebührenmodell Erkelenz
Warum ist die Aktualisierung der Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr notwendig?
Die Stadt Erkelenz erhebt bereits seit 1996 eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser. Für die Schmutzwassergebühr wird als Grundlage der Frischwasserverbrauch veranlagt (Trinkwassermenge ist etwa gleich Schmutzwassermenge). Die verbrauchte Wassermenge wird an dem Wasserzähler jährlich abgelesen.
Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die an den Kanal angeschlossene versiegelte Fläche. Von dort fließt das Niederschlagswasser in den Kanal.
Die angeschlossene Fläche wurde vor 1996 durch Bürgerbefragung erhoben. Seitdem wurden die Zahlen fortgeschrieben. Nicht alle neu versiegelten Flächen wurden der Stadt mitgeteilt. Die Stadt ist seit 1996 erheblich gewachsen. Durch Probeauswertungen wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Flächen häufig nicht mehr mit den veranlagten Flächen übereinstimmen.
Mit dem Ziel, auch weiterhin eine gerechte Gebührenverteilung sicher zu stellen, wird nunmehr unter Auswertung von Luftbildern und nachfolgenden Vor Ort Kontrollen eine satzungskonforme Gebührenerhebung gewährleistet.
Im Jahre 2007 fällte das OVG Münster eine Grundsatzentscheidung zur Abrechnung der Abwassergebühren. Das Gericht kritisierte die Berechnung von Abwassergebühren nach dem Firschwassermaßstäben zu erheben, und entschied die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren. Nach den Ausführungen des Gerichts soll diese Abrechnungsform dazu dienen, eine größere Gebührengerechtigkeit herbei zu führen. Der Vorteil der neuen Berechnungsmethode liegt darin, dass die Menge an Niederschlagswasser, die in den Kanal gelangt, in Abhängigkeit von den bestehenden befestigten Flächen auf dem jeweiligen Grundstück berechnet wird, während die Menge des anfallenden Schmutzwassers durch das verbrauchte Frischwasser ermittelt wird.
Mehr Gebührengerechtigkeit
Eigentümerinnen und Eigentümer großflächiger Gebäude, die regelmäßig wenig Frischwasser verbrauchten, aber dafür über große versiegelte Flächen Niederschlagswasser in den Kanal einleiteten, mussten verhältnismäßig wenig bezahlen. Im Gegenzug dazu waren die Abwassergebühren für ein z.B. mit 5 Personen bewohntes Einfamilienhaus, das zwar einen relativ hohen Frischwasserverbrauch hatte, aber weniger große befestigte Flächen aufwies, vergleichsweise hoch. Durch die gesplittete Abwassergebühr werden Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser entlastet und Grundstücke mit großen befestigten Flächen gebührengerecht belastet, somit ist diese Abrechnung nach dem Verursacherprinzip gerecht geregelt.

