Was tun, wenn Außenwasserzähler / Zwischenzähler anzubringen bzw. abzulesen sind?
Die dem Grundstück zugeführten Wassermengen sind durch Wassermengenzähler (Zwischenzähler), die auf Kosten der Gebührenpflichtigen einzubauen sind, zu ermitteln. Nach dem Einbau der Wassermengenzähler sind diese von der Stadt Erkelenz zu begutachten. Der Zählerstand des Hauptwasserzählers ist zu erfassen. Der Gebührenpflichtige hat den Zählerstand und den Verbrauch der Messvorrichtungen zum Ende des für die Berechnung maßgebenden Abrechnungszeitraumes (in der Regel 1 Jahr) zu ermitteln und der Stadt schriftlich mitzuteilen. Von dem Abzug sind Wassermengen unter 15 m³ jährlich ausgeschlossen. Zum Antrag gelangen Sie hier.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Herrn Luksch
Tiefbauamt / städtischer Abwasserbetrieb
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zimmer: 239
Telefon: 02431 / 85-281
Fax: 02431 / 85-9281
E-Mail: peter.luksch@erkelenz.de

