Was tun, wenn Bordsteinabsenkung / Gehwegabsenkung / Grundstückszufahrt / Einfahrt hergestellt werden soll?
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Tiefbauamt genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Tiefbauamt eine Genehmigung einzuholen. Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu beauftragen und nach den Auflagen des Tiefbauamtes herzustellen. Zur Beantragung einer Bordsteinabsenkung und zur Abstimmung des dafür erforderlichen Ortstermins wenden Sie sich bitte an
Herrn Drießen
Tiefbauamt / städtischer Abwasserbetrieb
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Zimmer: 235
Telefon: 02431 / 85-283
Fax: 02431 / 85-9283
E-Mail: ralf.driessen@erkelenz.de

