Beiträge, Entgelte, Gebühren
Das Tiefbauamt baut oder erneuert Straßen, Wege, Plätze, Bürgersteige, Radwege, Parkstreifen, Lärmschutzwände, Kanäle und Abwasserbehandlungsanlagen und beauftragt außerdem die Herstel-lung der Straßenbeleuchtung.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass diese Maßnahmen möglichst verursachergerecht refinanziert werden müssen. Daher erhebt die Stadt (Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften) für die Arbeiten des Tiefbauamtes folgende Gebühren.
Erschließungsbeiträge:
Diese entstehen, wenn die Stadt ein neues Wohngebiet erschließt. 90 % der für die neue Erschlie-ßung anfallenden Kosten können nach der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen auf die Anlieger verteilt werden. Der Verteilungsschlüssel ist die erschlossene Fläche und die Bebaubarkeit (Geschossigkeit) des Grundstücks.
Seit 2001 bedient sich die Stadt für die Erschließung neuer Wohnstandorte der Grundstückstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE), die die Erschließungskosten in die Grundstückspreise einrechnet.
Straßenbaubeiträge:
Diese entstehen, wenn die Stadt eine Straße oder die Straßenbeleuchtung erneuert, weil diese altersbedingt nicht mehr ausreichend verkehrssicher sind, bzw. nur durch einen erheblichen Aufwand in einen sicheren Zustand versetzt werden können.
10 % (Hauptverkehrsstraße) bis 60 % (Anliegerstraße) der Erneuerungskosten werden nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach KAG (KAG = Kommunales Abgabengesetz) auf die Anlieger verteilt. Der Verteilungsschlüssel ist die erschlossene Fläche und die Bebaubarkeit (Geschossigkeit) des Grundstücks.
Kanalanschlussbeitrag:
Seit April 2004 werden keine einmaligen Kanalanschlussbeiträge mehr erhoben. Diese fielen parallel zu Erschließungsbeiträgen an (siehe Erschließungsbeiträge).
Kostenersatz für Haus- bzw. Grundstücksanschlüsse:
Diese entstehen für den im Privateigentum stehenden Leitungsstrang vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze des anzuschließenden Grundstücks, bzw. Hauses, sofern dies auf der Grund-stücksgrenze steht. Die bei der Verlegung entstehenden Kosten hat der Anlieger grundsätzlich voll zu tragen. Um keine Ungerechtigkeiten bzgl. der Lage des öffentlichen Kanals entstehen zu lassen, sind die Kosten als Gebühren in der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz pauschaliert. Es gelten zur Zeit folgende Sätze:
1. unbefestigte Oberfläche, Mischsystem:
243,86 € pro Meter zwischen Grundstücksgrenze und Straßenmitte
2. befestigte Oberfläche, Mischsystem:
345,16 € pro Meter zwischen Grundstücksgrenze und Straßenmitte
3. unbefestigte Oberfläche, Trennsystem, gemeinsamer Graben:
375,17 € pro Meter zwischen Grundstücksgrenze und Straßenmitte
4. befestigte Oberfläche, Trennsystem, gemeinsamer Graben:
529,74 € pro Meter zwischen Grundstücksgrenze und Straßenmitte
Abwassergebühren:
Die Abwassergebühren sind in der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz festgeschrieben. Zur Zeit gelten folgende Sätze:
- 1,95 Euro Schmutzwassergebühr je m³ Frischwasserverbrauch
- 0,98 Euro Niederschlagswassergebühr je m² bebaute und befestigte Grundstücksflächen
- Entleerung von geschlossenen Gruben (bei Einzelabrechnung): 18,41 Euro je m³
- Entleerung von privaten Kleinkläranlagen (bei Einzelabrechnung): 87,43 Euro je m³
Ohne Einzelabrechnung werden die Besitzer von privaten Entwässerungsanlagen mit den Schmutzwassergebühren (1,95 €/m³) veranlagt.

