Entwässerung

Die Stadt Erkelenz ist nach dem Landeswassergesetz abwasserbeseitigungspflichtig, d.h. sie ist für die ordnungsgemäße Sammlung, Ableitung und Behandlung des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers verantwortlich. Die dazu erforderlichen Aufgaben nimmt der Abwasserbetrieb Erkelenz wahr.
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Formular: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung von Niederschlagswasser
Der Abwasserbetrieb betreibt:
1 Abwasserbehandlungsanlage (ARA Erkelenz)
30 Regenüberlaufbecken
3 Regenklärbecken
8 Regenrückhaltebecken
23 Mischwasserpumpwerke
15 Schmutzwasserpumpwerke
5 Regenwasserpumpwerke
4 Retentionsbodenfilter
sowie ein rund 330 km langes Kanalnetz
Er übernimmt außerdem:
- die Planung und Bau von Entwässerungsanlagen:
- Generalentwässerungsplan
- Abwasserbeseitigungskonzept
- Planung und Bau von Entwässerungsanlagen (Neubau, Sanierung)
- die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen:
- bauliche Kanalsanierung, Unterhaltung der Abwasserbetriebsstellen
- Kanalreinigung und Reinigung der Abwasserbetriebsstellen
- Kanal-TV-Inspektion
- Ausbau und Pflege der digitalen Kanaldatenbank
- Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen und –anleitungen
- die Haus- und Grundstücksentwässerung
- Bau von Hausanschlüssen (Antrag für Bau eines Hausanschluss)
- Regelmäßige Abfuhr von Fäkalschlämmen aus privaten Grundstückentwässerungsanlagen (89 abflusslose Gruben, 188 Kleinkläranlagen)
- Überwachung Indirekteinleitung
- Bearbeitung von Versickerungsanträgen
- entwässerungstechnische Stellungnahmen zu Bauvorhaben
- technische Beratung hinsichtlich Regenwassernutzung
Weitere Informationen zur Dichtigkeit von privaten Hausanschlüssen erhalten Sie hier.
Information zur Abwasserbehandlung
Bei trockenem Wetter fließen der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz täglich rund 4.500 m³ Abwas-ser zu. Bei Regenwetter können es 27.000 m³ sein. Was darüber hinaus in der Kanalisation gesam-melt wird, wird an Regenüberlaufbecken in oberirdische Gewässer abgeschlagen.
Die Abwasserreinigungsanlage Erkelenz-Mitte wurde zwischen 1990 und 1993 ertüchtigt. Die Anlage wurde für 48.000 E + EGW ausgelegt und ist in der Lage die gestellten Anforderungen, die für Klär-anlagen bis 100.000 E + EGW gelten, zu erfüllen.
Die Abwasserbehandlung vollzieht sich dreistufig.
Mittels der mechanischen Reinigung werden schwimmende oder im Wasser treibende Stoffe (Müll, Sand) weitgehend entfernt. Sie besteht aus einem Lochrechen mit Rechengutwäsche und -presse, ferner aus einem belüfteten Sandfang mit Sandklassierer und einem Vorklärbecken.
In der biologischen Reinigungsstufe werden weitgehend die gelösten Kohlenstoff- und Stickstoffver-bindungen (Zucker, Alkohol, Urin, etc.) beseitigt. Sie besteht aus vorgeschalteter Denitrifikation (Nit-ratreduktion) und nachgeschalteter Nitrifikation (Ammoniumreduktion). Im Anschluss an die drei Nachklärbecken wird der Restammoniumabbau in der Klarwassernitrifikation vorgenommen.
Die dritte, überwiegend chemische Reinigungsstufe eliminiert Phosphatverbindungen. Hierzu werden mittels Eisen-III-Chlorid Flocken gebildet, die in der Sandfiltration aufgefangen werden. Begleitend zur chemischen Fällung wird die Phosphatelimination biologisch parallel zur Vorklärung durchgeführt. Der biologische Abbau reicht in den Sommermonaten aus, um die Ablaufwerte einzuhalten.
Das Wasser und der bei der Behandlung gebildete Schlamm müssen bei der Passage durch die Kläranlage mehrfach gehoben werden.
Der Schlamm ist schwerer als Wasser und wird in den Nachklärbecken vom Wasser getrennt. An-schließend wird der Schlamm der auf 58 ° C erhitzt (thermophile Schlammstabilisierung), so dass er seuchenhygienisch unbedenklich ist. Im Faulturm wird der Schlamm bei ca. 35 ° C ausgefault. Schließlich gelangt der ausgefaulte Schlamm in die Nacheindicker.
Je nach Witterung und Jahreszeit wird der nasse Klärschlamm vorzugsweise auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht (85 bis 95 % des Klärschlammes). Alternativ zur landwirtschaftlichen Verwer-tung kann der Schlamm mittels eines Dekanters entwässert und in einer Kompostieranlage verwertet werden.
Das Faulgas wird bis auf wenige Wochen im Sommer zur Wärmeerzeugung verfeuert. In den Som-merwochen wird ein Teil abgefackelt. Eine Stromerzeugung wird nicht vorgenommen.
Information zur Rückstausicherung
Kanalisationen sind so bemessen, dass sie Schmutz- und Regenwasser unter normalen Umständen ableiten. Die Möglichkeiten Regenwasser im Kanalisationsnetz zu speichern, sind aber räumlich und auch finanziell begrenzt. So kann es bei besonders starken Regenfällen zu einem Anstieg des Wassers in der Kanalisation und rechnerisch durchschnittlich alle 3 bis 5 Jahre sogar zum Austritt auf die Straße kommen, die in dem Zusammenhang als Rückstauebene bezeichnet wird.
Ein Rückstau im Kanalnetz und somit auch in den privaten Hausanschlüssen kann auch bei einer Verstopfung eintreten. Daher müssen die unterhalb der Rückstauebene gelegenen Anlagen (Keller) geschützt werden. Sie können sich wirkungsvoll vor Rückstau schützen, in dem
alle Abwasserleitungen oberhalb der Rückstauebene angeschlossen werden. Wasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt ist dabei anzuheben (Abwasserpumpe).

Alternativ, aber nicht so sicher, können Rückstauverschlüsse, Klappen oder Ventile, die die Hausanschlussleitung verschließen, wenn Wasser aus dem Kanal ins Gebäude drückt, eingebaut werden. Diese Variante kann jedoch nicht empfohlen werden.
Wasser ist kostbar und sollte daher möglichst im natürlichen Wasserkreislauf verbleiben. Die Versickerung von Regenwasser trägt zur Aufrechthaltung des Wasserkreislaufes bei. Sie mindert die Hochwassergefahr, weil das Wasser nur verzögert in die Gewässer gelangt.
Allerdings kann die Versickerung nur vorgenommen werden, wenn dies technisch und ohne Beeinträchtigung der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit möglich ist. Daher besteht grundsätzlich ein Anschlusszwang für Regenwasser an die Kanalisation und Versickerungsanlagen müssen von Regenwasser genehmigt werden. Versickerungsanträge werden von der Unteren Wasserbehörde bearbeitet und ggfs. genehmigt. Dies kostet 200 €. In Erkelenz ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Heinsberg zuständig
Da die Stadt die örtlichen Verhältnisse besser beurteilen kann, müssen alle Versickerungsanträge dreifach beim Tiefbauamt zur Stellungnahme eingereicht werden. Hier erhalten Sie bei Bedarf noch kostenlos fehlende Informationen oder eine Beratung.
Es gibt verschiedene Versickerungsverfahren. Die so genannte Flächenversickerung beansprucht große Flächen mit versickerungsfähigem Untergrund, der in Erkelenz nicht vorhanden ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Mulden-Rigolen- oder Rigolenversickerung. Sie benötigt weniger Fläche. Auf-grund der dichten Untergrundverhältnisse müssen die Rigolen in Erkelenz so bemessen werden, dass im Porenraum der Rigolenfüllung das gesammelte Regenwasser gespeichert werden kann.

Schachtversickerungsanlagen werden nicht mehr zugelassen. Sie stellen eine zu große Gefährdung für das Grundwasser dar.

