Gewässer
Gewässer im Schwalmgebiet:
Fronderather Graben
Genhofer Graben
Grambuscher Nordgraben
Vossemer Graben
Geneikener Graben
Beeckbach
Wingsgraben
Schwanenberger Fließ
Ziegelweiher Fließ
Gewässer im Niersgebiet:
Bellinghovener Fließ
Holzweiler Fließ
Keyenberger Fließ
Wahnenbuscher Fließ
Eggerather Graben
Immerather Fließ
Wockerather Fließ
Kuckumer Graben
Immerather Graben
Venrather Fließ
Berverather Garben
Die Köhm
Gewässer im Rurgebiet:
Der Floßbach
Houverather Graben
Lövenicher Südgraben
Golkrather Graben
Granterather Westgraben
Lövenicher Graben
Hovener Graben
Granterather Fließ
Nysterbach
Hovener Fließ
Die Gewässerunterhaltung nimmt grundsätzlich der jeweilige Wasserverband (Schwalmverband, Niersverand, Wasserverband Eifel/Rur) vor. Allerdings gibt es mit allen Wasserverbänden die Absprache, dass die genannten Gewässer ganz oder zum Teil durch Mitarbeiter des Baubetriebshofes unterhalten werden.
Alle genannten Gewässer sind künstlich oder stark vom Menschen geprägt. Sie führen nur bei starken Niederschlägen kurzfristig Wasser. Lediglich die Köhm, der Floßbach und der Beeckbach führen künstlich, ständig Wasser. Die Köhm erhält Wasser aus der Sümpfung für den Braunkohletagbau, der Floßbach erhält Wasser aus der Grundwasserabsenkung in Folge der Steinkohlegewinnung und der Beeckbach wird durch die Abwasserreinigungsanlage Erkelenz gespeist.
Die Niers, die in Unterwestrich entspringt und ganz dem Niersverband zugeordnet ist, erhält Wasser durch benachbarte Versickerungen im Rahmen als Ausgleich für Sümpfungsmaßnahmen in Folge des Braunkohletagebaus.
Anlagen an oder in Gewässern werden in Abstimmung mit den jeweiligen Wasserverbänden eben-falls vom Tiefbauamt geplant und errichtet.

