Verkehrsanlagen
Die Stadt Erkelenz ist Baulastträger und Eigentümer der städtischen Verkehrsanlagen. Das heißt, sie ist für die verkehrssichere Nutzung der Straßen und der Straßenbeleuchtung verantwortlich. Die sich daraus ergebenen Aufgaben übernimmt das Tiefbauamt.
Die Beschilderung wird jedoch vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erkelenz als Straßenverkehrsbehörde angeordnet und zusammen mit dem Baubetriebhof betreut. Nur im Rahmen von Bau-maßnahmen lässt das Tiefbauamt in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde Schilder aufstellen.
Die Kreis-, Landes- und Bundestraßen sowie die Autobahn, die durch das Stadtgebiet führen, wer-den vom Kreis Heinsberg bzw. vom Land NRW gebaut und unterhalten, auch wenn sie durch Ortsla-gen führen.
Das Tiefbauamt betreut:
- 295 km Straßen
- 450 km Wirtschaftswege
- 10 Brückenbauwerke
Fußwege innerhalb von Grünanlagen werden vom Baubetriebshof- und Grünflächenamt betreut.
Das Tiefbauamt übernimmt
die Planung und Bau von Verkehrsanlagen:
- Verkehrsentwicklungsplan (Mitwirkung)
- mittelfristige Straßenerneuerungsplanung
- Planung und Bau von Verkehrsanlagen (Neubau, Sanierung)
- Beratung und Information von Bürgern und Anliegern (s. Straßenbaubeiträge)
- Beantragung und Abwicklung von Straßenbauzuwendung
- Abschluss von öffentlich-rechtlichen Kreuzungsvereinbarungen (Kreis, Land, Bahn)
- Abschluss von Folgekosten und Erschließungsverträgen mit privaten Dritten
die Unterhaltung von Verkehrsanlagen:
- bauliche Straßenunterhaltung (Beauftragung Baubetriebshof oder Jahresvertragsfirma)
- Straßenzustandskontrollen (zusammen mit dem Baubetriebshof)
- Kontrolle der Straßenaufbrüche von Versorgungsunternehmen
- Kontrolle und Prüfung der städtischen Brückenbauwerke
- Ausbau und Pflege der digitalen Straßendatenbank
- Genehmigung von Gehwegabsenkungen (formloser Antrag)
Die Straßenreinigung und der Winterdienst sind von den Anliegern vorzunehmen bzw. werden vom Baubetriebshof veranlasst oder selbst durchgeführt.
Straßenbeleuchtung:
Im Stadtgebiet Erkelenz existieren ca. 6.900 Straßenlaternen. Die Aufstellung, Wartung und Schaltung der Straßenbeleuchtung wird vom Tiefbauamt veranlasst und vom örtlichen Versorgungsunternehmen (Westenergie und Verkehr GmbH) durchgeführt.

