Hilfen bei Mietschulden gem. § 34 Sozialgesetzbuch - zwölftes Buch - (SGB XII) -
Falls Sie kein Arbeitslosengeld II beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, bei Mietschulden, Räumungsklage oder Zwangsräumung, Hilfen geleistet werden.
Diese umfassen eine Beratung über mögliche Ansprüche auf Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ggf. die Übernahme Ihrer Mietschulden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit soweit bereits vorhanden:
- Personalausweis/Reisepass ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Mietvertrag
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweis über Zahlungsverpflichtungen
- Kündigungsschreiben
- Räumungsurteil
- Zwangsräumungsmitteilung
Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Severins, Zimmer 61, Fon: 02431 / 85 238, Fax: 02431 / 85-9238
E-Mail: Hans-Josef.Severins@erkelenz.de
Vertretung: Frau Feldges, Zimmer 63, Fon: 02431 / 85 237, Fax: 02431 / 85-9237
E-Mail: Anke.Feldges@erkelenz.de

