Hilfen für Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose
Blindengeld, Blindenhilfe und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland.
Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch beim örtlichen Sozialhilfeträger eingereicht werden.
Notwendige Antragsunterlagen:
- Personalausweis
- Bescheid des Versorgungsamtes über die Schwerbehinderung (sofern vorhanden)
- Bescheid Pflegekasse (sofern Leistungen von dort gewährt werden)
- Fachärztliche Bescheinigung des Augenarztes (Formular erhalten Sie beim Sozialamt)
Sofern ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "BL" vorliegt, ist keine fachärztliche Bescheinigung notwendig.
Blindengeld kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2% beträgt. Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege (Tages, - Nacht- oder Kurzzeitpflege), wird das Blindengeld teilweise gekürzt.
Blindenhilfe kann gewährt werden für Personen ab 60 Jahren, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2% beträgt.
Hilfe für hochgradig Sehbehinderte kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 5% beträgt.
Hilfe für Gehörlose
Anspruchsberechtigt sind gehörlose Personen mit angeborener Taubheit oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Dieser Personenkreis erhält zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe vom Landschaftsverband Rheinland, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder anderen landesrechtlichen Vorschriften erhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Nordhrein-Westfalen haben.
Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.
Zuständiger Sachbearbeiter: Frau Plücken, Zimmer 65, Fon: 02431 / 85 227, Fax: 02431 / 85-9227
E-Mail: Gaby.Pluecken@erkelenz.de
Vertretung: Frau Gurtner, Zimmer 65, Fon: 02431 / 85 225, Fax: 02431 / 85-9225
E-Mail: Ellen.Gurtner@erkelenz.de

